Der Termin zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wurde auf Sonntag, den 18. April 2027 festgelegt.
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen am Sonntag, dem 2. Mai 2027 eine Stichwahl statt.
Gemäß § 13 KWG sind die Wahlvorschläge spätestens am 69. Tag (8. Februar 2027) vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter einzureichen. Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die das Unterschriftenprivileg, § 45 Abs. 3 Satz 3 KWG, nicht in Anspruch nehmen können, müssen bei der Direktwahl die Unterstützungsunter-schriften von zweimal so viel Wahlberechtigten beibringen, wie Sitze in der Gemeindevertretung vorhanden sind (in Bad Homburg v. d. Höhe bedeutet das, dass mindestens 98 gültige Unterstützungsunterschriften einzureichen sind).
Das Formblatt für die Unterstützungsunterschriften (DW 7) ist beim Wahlleiter der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe anzufordern.
Die zur Einreichung von Wahlvorschlägen benötigten Formulare für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sind hier zu finden: