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Grafik Kind mit Buch | © Fotolia

Kinderbetreuung

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe bietet Tageseinrichtungen für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen in Kinderkrippen (für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr), Kindertagespflege, Kindergärten (für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) und –horten (für Kinder im Schulalter), Betreuten Grundschulen und Betreuungszentren sowie Spiel- und Lernstuben.

Sie sind Einrichtungen der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern durch Bildung, Erziehung und Betreuung. Das städtische Angebot wird erweitert durch eine Vielzahl kirchlicher Einrichtungen und Kinderbetreuung in privater Trägerschaft. Hier erklären wir Ihnen die verschiedenen Angebote.

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hebt das Aussetzten der Betreuungsgebühren in den Kitas und der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege auf. Mit Übergang in den Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen greift die jeweils gültige Gebührensatzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe für die Kitas und die gültige Satzung für die Kindertagespflege.

Für die Aufnahme Ihres Kindes gelten bei den städtischen Einrichtungen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Richtlinien. Darunter fällt auch die Ganztagesbetreuung. Unter Umständen müssen Sie dafür Ihre Berufstätigkeit nachweisen und das unten stehende Formular ausfüllen.
Für die Aufnahmekriterien nichtstädtischer Einrichtungen müssen Sie sich an den jeweiligen Träger wenden.

Kinderkrippe

In einer Kinderkrippe kann Ihr Kind ab dem vollendeten 6. Lebensmonat aufgenommen werden. Die Kinderkrippen arbeiten mit unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen. Die Seiten der einzelnen Einrichtungen bieten Ihnen einen Überblick.

Grafik Baby | © Fotolia

Kindergarten

Ab einem Alter von 3 Jahren kann Ihr Kind einen Kindergarten besuchen. Die Angebote und pädagogischen Konzepte variieren in den Kindergärten. Einen ersten Einblick vermitteln Ihnen die Internetseiten der einzelnen Einrichtungen. Die Plätze in den Einrichtungen sind zum Teil mit Mittagsversorgung.

Grafik Kind malend | © Fotolia

Schulkindbetreuung

Für Schulkinder gibt es eine Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit - in betreuten Grundschulen, in Betreuungszentren und in Kinderhorten.

 

Altersübergreifende Betreuung

In diesen Einrichtungen werden Kinder im Alter von 2 Jahren bis Schuleintritt betreut.

 

Kindertagespflege

Das Angebot der Tageseinrichtungen wird gemäß § 29 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) durch die Kindertagespflege erweitert.
Diese dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes während des Tages durch eine geeignete Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen.

Bei der Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater können viele Dinge individuell geregelt werden. Die Betreuung ist für alle Altersstufen möglich.

Die Tageseinrichtung sowie die Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung des Kindes in der Familie und fördern die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben. Zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Sicherung eines kontinuierlichen Bildungs- und Erziehungsprozesses arbeiten die pädagogischen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten und den anderen an der Bildung und Erziehung beteiligten Institutionen und Tagespflegepersonen partnerschaftlich zusammen.

Grafik Logo Little Bird | © Little Bird

Fragen zur Zahlung Ihrer Kindertagesstättengebühren in städtischen Einrichtungen können Sie an die Stadtkasse richten.

Eltern mit geringem Einkommen können von der Stadt unterstützt werden.

Bitte wenden Sie sich an Kinderbetreuung@bad-homburg.de oder an die Telefonnummer 06172 – 100 5058 oder 06172 – 100 5043.

Wir sind für Sie da!

 

Falls Sie Fragen zum Rechtsanspruch und zur Kinderbetreuung in der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe haben oder Hilfe beim Registrierungs- und Voranmeldeprozess in unserem Online-Portal LITTLE BIRD benötigen, können Sie gerne ohne Voranmeldung zu unseren Sprechzeiten kommen.

Unsere Öffnungszeiten sind:

 

Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

und

Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Telefonisch können Sie uns unter:

06172 – 100 5052, 06172 – 100 5058 oder 06172 – 100 5043

erreichen.

 

Oder Sie senden eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an:

Kinderbetreuung@bad-homburg.de

 

Zudem besteht die Möglichkeit einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

 

 

Telefonischer Beratungstermin

 

Bei einem telefonischen Beratungstermin rufen wir Sie zum vereinbarten Zeitpunkt an. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zu diesem Zeitpunkt erreichbar sind. Andernfalls verfällt Ihr Termin. Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

 

Persönlicher Beratungstermin

 

Bitte kommen Sie zu Ihrem Beratungstermin pünktlich und bringen ggf. notwendige Unterlagen mit. Die Beratung kann nur im Rahmen des vereinbarten Zeitfensters stattfinden. Wir bitten um Ihr Verständnis!