Kindertagespflege
Kindertagespflege beinhaltet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, die mehrheitlich dem Alterssegment U3 zuzuordnen sind. Die Kindertagespflege ist gemäß § 29 HKJGB eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Eine Kindertagespflegeperson betreut in ihrer Kindertagespflegestelle bis zu fünf Kinder in ihrem eigenen Haushalt oder in hierfür angemieteten Räumlichkeiten. Die kleinen Kindergruppen ähneln einer familiennahen Umgebung - die Kindertagespflegeperson entwickelt sich insofern als eine feste Bezugsperson für Ihr Kind. Außerdem benötigen diese gemäß § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt. Zudem nehmen die Kindertagespflegepersonen regelmäßig an Supervisionen, Fortbildungen (z.B. zu Entwicklungspsychologie, Ernährung, Bildung im Kleinkindalter, Rechtsgrundlagen) und speziellen Erste-Hilfe-Kursen teil.
Das Kindertagespflegebüro der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe betreut, begleitet und vermittelt Kindertagespflegepersonen.