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Ausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden. Aufgaben und Zahl der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest.

Ein Finanzausschuss muss aufgrund gesetzlicher Bestimmung eingerichtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt auch, wie viele Mitglieder ein Ausschuss haben soll. In Bad Homburg v. d. Höhe gehören elf Mitglieder und drei beratende Fraktionslose einem Ausschuss an. Je ein Mitglied der sieben Ortsbeiräte sowie je ein Mitglied des Ausländer- und des Jugendbeirats haben eine beratende Funktion pro Ausschuss.

Alle Tagesordnungspunkte, für die ein Ausschuss zuständig ist, werden ihm vom Magistrat in Form von Magistratsvorlagen bzw. von den Fraktionen in Form von Anträgen vorgelegt. Der Ausschuss legt der Stadtverordnetenversammlung einen Beschlussvorschlag vor, über den sie abschließend die Entscheidung trifft. Schwierige Detailfragen werden im Ausschuss daher in der Regel ausführlicher diskutiert als in der Stadtverordnetenversammlung. Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich.

 

Unterlagen zu den Sitzungen

Die Niederschriften der Ausschüsse und die Vorlagen der Verwaltung sind in der Regel öffentlich. Die Dokumente für das laufende Jahr finden Sie unter den folgenden Links.

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61343 Bad Homburg v. d. Höhe
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