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Wertstoffhof

Auf dem Wertstoffhof des Betriebshofes Bad Homburg v. d. Höhe können zahlreiche Abfälle in haushaltsüblichen Kleinmengen (maximal 1 m³) kostenfrei abgegeben werden.

Die Nutzung ist ausschließlich Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe vorbehalten.

Damit die Mitarbeitenden des Wertstoffhofes die Herkunft der Anliefernden schnell überprüfen können, halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit.

Folgende Abfälle werden am Wertstoffhof nicht angenommen:

  • Gewerbeabfälle

  • Baustellenabfälle

  • Altreifen

  • Altglas

  • Kühl- und Wärmegeräte

  • Hölzer aus dem Außenbereich

  • Restabfälle

Bitte informieren Sie sich über alternative Entsorgungsmöglichkeiten im Abfall-ABC.

Kostenfreie Entsorgung in haushaltsüblichen Kleinmengen

(Kofferraummenge, max. 1 m³)

Folgende Abfälle können in begrenzter Menge kostenfrei abgegeben werden:

  • Sperrmüll in kleinen Mengen
    (keine Kleinteile – diese bitte über die Restabfalltonne oder einen Restabfallsack entsorgen)

  • Altpapier

  • Holz, auch Stammholz
    (keine Hölzer aus dem Außenbereich)

  • Pappe und Kartons

  • Metall und Schrott

  • Grünabfälle

  • Gelbe Säcke

  • Elektroschrott
    (keine Kühl- und Wärmegeräte)

  • Naturkorken

  • CDs

  • Tintenpatronen aus Druckern, Fax- oder Multifunktionsgeräten
    (max. 1–2 Stück)

  • Tonerkartuschen, Trommeleinheiten, Fixiereinheiten oder Resttonerbehälter aus Laserdruckern
    (max. 1–2 Stück)

  • Bauschutt
    (keine Baumischabfälle)

Wie entsorge ich meine Baustellenabfälle richtig?

Seit 2017 nimmt der Betriebshof auf dem Wertstoffhof keine Baustellen- bzw. Baumischabfälle mehr an.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Ytong- und Bimssteine

  • Rigipsplatten

  • Dämmmaterialien

  • Kleber, Silikon

  • Kunststoffabfälle aus dem Baubereich (z. B. Rohre, Kabelkanäle)

  • Zement, Kalk, Mörtel

  • Bauhilfsstoffe mit wassergefährdenden Bestandteilen

  • Folien

Ausgenommen hiervon ist reiner mineralischer Bauschutt, wie zum Beispiel:

  • Ziegel und Backsteine

  • Fliesen

  • Beton

  • Hohlblocksteine

  • Waschbecken und WC-Schüsseln

  • Pflastersteine

Reiner mineralischer Bauschutt kann weiterhin in haushaltsüblichen Kleinmengen am Wertstoffhof abgegeben werden.

Die Einstellung der Annahme von Baumischabfällen erfolgte aufgrund der erheblichen Mengen- und Kostenentwicklung in diesem Bereich. Unabhängig davon war diese Regelung bereits zuvor in der kommunalen Abfallsatzung vorgesehen.

Baumischabfälle und Baustellenabfälle können bei entsprechend zugelassenen Entsorgungsunternehmen im Umkreis kostenpflichtig abgegeben werden.