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Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Unterlagen

Gültige Ausweise: Personal- bzw. Reisepass, Mutterpass

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei. Ggf. 30 € für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers

Hinweise

Beurkundungen beim Jugendamt sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte kalkulieren Sie hierfür eine Wartefrist von 12 bis 16 Wochen ein.

 

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Antragsberechtigt ist: der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Bearbeitungszeit

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.

Kinder- und Jugendförderung
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PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Pietro Licata
Beistandschaft Buchstabe A-K (nach Familienname des Kindes)
Karin Grohmann
Beistandschaft Buchstabe L-Z (nach Familienname des Kindes)
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TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG 

Das Standesamt ist telefonisch zu erreichen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 06172 1003333.

Jederzeit haben Sie die Möglichkeit das Standesamt per E-Mail standesamtbad-homburgde um Rückruf zu bitten.

Bitte geben Sie dazu Ihre Rufnummer, Ihren Namen und kurz Ihr Anliegen bekannt. Das Standesamt wird Sie schnellstmöglich kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Standesamt nur unter vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung steht.