Die Stadt Bad Homburg bezuschusst den Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren.
Das Förderprogramm der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau lärmdämmender Fenster wurde am 17.07.2003 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Jeder natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts ist es seither möglich für die in ihrem Eigentum stehende bzw. gemietete Wohnung einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe zum Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren gemäß den Richtlinien zu stellen. Bezuschusst wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafräume, Wohnküchen) in Wohnungen, die einem hohen Straßenverkehrslärm ausgesetzt sind und vor dem 01.01.1972 bezugsfertig waren. Förderfähig sind die Einbaumaßnahmen, wenn der Abstand zwischen Fenster und Fahrbahnrand nicht mehr als 10 m beträgt und die neu eingebauten Fenster eine Dämmung (Lärmpegeldifferenz von innen zu außen) von mindestens 35 dB (A) bewirken.
Förderung
Es kann ein Zuschuss in Höhe von max. 40 % der zuschussfähigen Kosten bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Programm gewährt werden. Die maximal zuschussfähigen Kosten errechnen sich aus 350 ,-- € pro qm Fensterfläche, 65 ,-- € pro Fenster für die Kosten des Einbaus, sowie 400 ,-- € zusätzlich für schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen pro Schlafraumfenster.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Angebot der ausführenden Firma mit Angabe des Schallschutzwertes und der Fenstermaße
- Fotografie oder Grundriss des Hauses, woraus ersichtlich ist, welche Fenster ausgetauscht und mit Schallschutzglas ausgestattet werden (bitte markieren)
- Grundbuchauszug der Abteilung 1 oder Kaufvertrag
- Wird die Maßnahme vom Mieter durchgeführt, ist die Einverständniserklärung des Vermieters vorzulegen.