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Wohngebiet "Am Hühnerstein"

Wir freuen uns, dass Sie sich für unser neues Wohngebiet "Am Hühnerstein" interessieren. Hier finden Sie immer den aktuellsten Informationsstand zur Entwicklung des Wohngebiets.

Leider hat die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe keine Grundstücke mehr im Baugebiet „Am Hühnerstein“ zu vergeben!

Projektbeschreibung

Schwerpunkte der Entwicklung des Gebiets sind:

  • Der überwiegende Teil der Bauflächen ist für familientypische Wohnformen wie Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen.
  • Ein untergeordneter Teil ist Mehrfamilienhäusern vorbehalten, um auch barrierefreie Wohnformen zu ermöglichen.
  • Das Wohngebiet wird intern durch (Wohn-)Straßen differenzierter Funktionalität und Qualität erschlossen und durch unterschiedliche Grünflächen gegliedert.
  • Im Bereich der Vilbeler Straße sind ein Ersatz-Neubau für die Feuerwache Ober-Erlenbachs sowie die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte geplant. In diesem Bereich befindet sich auch ein kleiner Quartiersplatz mit Bushaltestelle und Anschluss an die zentrale Grünfläche.
  • Zur Neugestaltung des Ortseingangs wird an der Vilbeler Straße im Bereich der südlichen Einfahrt in das Wohngebiet ein Kreisverkehr vorgesehen.

Bauherr*innen Informationen

Durch die Entwicklung des Wohngebietes „Am Hühnerstein“ im Bad Homburger Stadtteil Ober-Erlenbach sollen insgesamt rund 300 Wohneinheiten entstehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Schaffung von Wohnraum für junge Familien. Hier finden Sie allgemeine Infos.

  • Das Gebiet Am Hühnerstein wird durch ein Blockheizkraftwerk, mit Standort im Bereich des künftigen Quartiersplatzes, flächendeckend mit Nahwärme versorgt.
  • Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser muss gesammelt und gedrosselt in den Erlenbach eingeleitet werden (siehe: Die Erschließung mit Kanal)
  • Im Gebiet befinden sich ökologisch hochwertige Böden, die möglichst geschützt werden sollten.
  • Da die Straßen und Ver- bzw. Entsorgungsanlagen zum Zeitpunkt der Planung der ersten Wohngebäude noch nicht vollständig hergestellt sind, ist eine enge planerische Abstimmung mit den zuständigen Produktbereichen notwendig.

Öffentliche Erschließung des Gebietes

Die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe stellt die Erschließung des Gebietes her. Die Planungen der verschiedenen Bausteine zur Erschließung können hier eingesehen werden.

Zur bauabschnittsweisen Realisierung der Erschließung wird aktuell das Vergabeverfahren für die Anlage von Entwässerung, Trinkwasser und Nahwärme sowie Stromversorgung und Telekommunikation durchgeführt. Die abschnittsweise Herstellung der Anlagen einschließlich eines Straßenzwischenausbaus soll unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beginnen. Im Weiteren wird - entsprechend der Entwicklung der Bebauung auf den Grundstücken – der Straßenendausbau vollzogen. Über die vorgesehenen Baufelder für den Straßenendausbau werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.

Die endgültigen Straßen-/Bezugshöhen des Endausbaus sind jedoch bereits mit dem Zwischenausbau vorhanden und in der Örtlichkeit zu erkennen. Hier gilt es daher - vor allem für die Zufahrten und Zuwegungen - unbedingt vorab eine grundstücks-/bauvorhaben-spezifische Höhenabfrage bei der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe vorzunehmen (siehe hier).

Förderprogramm der Stadt für Maßnahmen zur Energieeinsparung

Die Stadt Bad Homburg hat ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Energieeinsparung hauptsächlich an Wohngebäuden. Es kann u. a. auch der Neubau von besonders energieeffizienten Wohngebäuden gefördert werden. Bei der Energieberatung der Stadt Bad Homburg stehen die Mitarbeiter für die Abwicklung der Bad Homburger Förderrichtlinie und auch für alle Fragen rund um das Energiesparen zur Verfügung.

Auskunft Energieberatung
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Planungsrechtliche Grundlage der Planung: der Bebauungsplan

Planungsrechtliche Grundlage für das Bauen im Gebiet „Am Hühnerstein“ sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 126

Dieser enthält neben den gängigen Regelungen zu Art, Maß, Lage und Gestaltung der Bebauung auch gebietsspezifische Besonderheiten. Dies sind u.a.:

  • Bestimmung der zulässigen Gebäude- bzw. Wandhöhen auf Grundlage eines (Straßen-) Höhenplans, der Anlage zum Bebauungsplan ist. Dieser Plan dient ausschließlich als Grundlage zur Ermittlung der zul. Gebäude- bzw. Wandhöhen. Für die Höhenanschlüsse der Baugrundstücke an die Straßen siehe hier.
  • Berücksichtigung von Anlagen zur Drosselung der Ableitung des Niederschlagswassers für alle Baugrundstücke südlich der Straße Am Hühnerstein (Planstraße A/ Am Hühnerstein), z.B. mittels Retentionszisternen (Bebauungsplan Festsetzung Pkt. 14.3).
  • Für Baugrundstücke angrenzend an die öffentlichen Grünflächen P1 und P2 sind gesonderte Vorgaben zu Anpflanzungen zu berücksichtigen (Festsetzung Pkt. 13).
  • Ausschluss von Anlagen zur (gelegentlichen) Gebäudeheizung / Warmwasserbereitung mit flüssigen oder festen Brennstoffen (Festsetzung Pkt. 16)
  • Außenbeleuchtung nur mit UV-freiem Lichtspektrum (Festsetzung Pkt. 14.4)

Vorbeugende Gefahrenabwehr / 2. Rettungsweg

Die Art der baulichen Nutzung entspricht, mit Ausnahme der im Bebauungsplan mit WA1.2 und WA2 bezeichneten Bereichen, den Vorgaben der Gebäudeklassen 1 – 3 der Hessischen Bauordnung (§ 2 (3) HBO). Die Sicherstellung der Rettungswege nach § 13 (3) HBO erfolgt für die Gebäudeklassen 1 - 3, sofern für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges Rettungsgeräte der Feuerwehr eingeplant werden, über die tragbare Steckleiter von der unmittelbar erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche aus.

Allgemeines

  • Für die Herstellung der Zwischenausbaustufe der künftigen Straßen im Wohngebiet werden z.T. provisorische Baustraßen hergestellt; diese verlaufen südlich und östlich des Baugebietes. Sie stehen allerdings nicht zur Verfügung für die Andienung der nicht städtischen Bauvorhaben. Die Erschließung der privaten Baugrundstücke erfolgt ausschließlich über die öffentlichen Straßen des Baugebietes, sofern diese mindestens in der Zwischenausbaustufe hergestellt sind.
  • Für Baumaßnahme, insbesondere im Bereich des Nieder-Erlenbacher Weges, wird darum gebeten, Rücksicht auf die angrenzende, bestehende Wohnnachbarschaft zu nehmen. Da der Nieder-Erlenbacher Weg und die Vilbeler Straße auch Schulweg sind, ist besonders auf Verkehrssicherheit zu achten.
  • In Bezug auf Baulärm sind die Vorgaben der AVV Baulärm zu beachten, bei Verschmutzung gelten die allgemeinen Regelungen des § 10 HBO zu „Baustellen“ und die des Straßenverkehrsrechtes.
Baustraße, Baugebiet "Am Hühnerstein"

Schmutz-/Niederschlagswasserableitung während des Bauens

Auch im Zuge der Errichtung der Gebäude ist auf eine ordnungsgemäße Ableitung der Abwässer zu achten. Es ist daher während des Bauens unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass Schmutz- und Niederschlagswasserkanal nicht durch Baumaterialien verunreinigt werden. In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die Vorgaben der Abwassersatzung, insbesondere die Einleitungsverbote und -Beschränkungen (§§ 10 und 11).

Da nicht nur das Niederschlagswasser der privaten Baugrundstücke sondern auch der öffentlichen (Verkehrs)-Flächen in den Erlenbach eingeleitet werden, ist auch hier besondere Vorsicht geboten. Eine Einleitung von unzulässig verschmutztem Abwasser in die Einläufe der öffentlichen Flächen würde nicht nur den Erlenbach sondern auch die offenen Abfluss- und Retentionsräume in den öffentlichen Grünflächen nachhaltig und offensichtlich verunreinigen.

Verkehrsbehördliche Genehmigung

Für Arbeiten/Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, benötigen Sie die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Antragsformulare können online abgerufen werden.

Straßenverkehr
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Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Elke Kopp
Leitung, Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
Sören Gelbowicz
Sachbearbeitung
Andrea Gottlieb
Sachbearbeiterin
Dana Hackenberg
Sachbearbeitung
Andrea Mütsch
Sachbearbeitung
Michael Leicker
Sachbearbeitung
Hans-Georg Venter
Sachbearbeitung

Sondernutzung des öffentlichen Raumes

Im Falle einer beabsichtigten Sondernutzung des öffentlichen (Verkehrs-) Raumes wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der begrenzten räumlichen Verhältnisse und der möglichen zeitweisen hohen Beanspruchung des Straßenraumes durch intensive Bauaktivitäten diese u.U. nicht möglich sein wird. Eine Beanspruchung der öffentlichen Grünflächen ist ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, für die Baustellenplanung nur Flächen auf dem eigenen Baugrundstück vorzusehen. In diesem Zusammenhang wird auf die praktischen Empfehlungen zum Bodenschutz im Gebiet hingewiesen.

Die Sondernutzungssatzung trifft die Regelungen zur Nutzung des öffentlichen Raumes. Anträge sind schriftlich einzureichen. Sie können formlos unter Berücksichtigung der in der Satzung bestimmten Inhalte oder unter Verwendung des Antragformulars (s.u.) erfolgen.

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Herstellung Hausanschlüsse

Für die Herstellung der Hausanschlussleitungen ist bei Aufgrabungen im öffentlichen Bereich durch die ausführende Baufirma eine Straßenaufbruchgenehmigung (Straßenbau) zu beantragen. Der Antrag ist online  abrufbar. In der Genehmigung werden Angaben zur Verfüllung, zur Verdichtung und zur Verwendung der vorgegebenen Materialien gemacht, die zu berücksichtigen sind.

Zu berücksichtigen ist:

  • Die Sandummantelung und Überdeckung der Versorgungsleitungen ist gem. Angaben des Ver-/ Entsorgungsträgers auszuführen, jedoch max. 30cm stark auszuführen. Der Bereich zwischen der Sandüberdeckung und dem Straßenoberbau aus ungebundener Tragschicht ist mit verdichtungsfähigem Material zu verfüllen; hierfür ist die Verwendung von Sand unzulässig.
  • Zur Herstellung des Straßenoberbaus ist Frostschutz-/Schottermaterial (Basaltschotter) als ungebundene Tragschicht mindestens in der angetroffenen Stärke wieder einzubauen. Vor Einbau der Asphalttragschicht ist umlaufend um die Baugrube/ den Graben ein Rückschnitt im Asphalt von mindestens 15 cm allseitig vorzusehen. Bei Ausbrüchen an den Graben-/Grubenwänden im Zuge des Aushubs oder der Wiederverfüllung ist der Nachschnitt/ Rückschnitt des Asphalt bis 15 cm über die Ausbruchstelle hinaus auszuführen. Ziel muss es sein, das anstehende Bodenmaterial im Zuge der Verfüllung und der Verdichtung so einzubauen, dass Setzungen ausgeschlossen werden können. Dies ist nur mit einem entsprechenden Rückschnitt über die Graben-/Grubengröße hinaus möglich.
  • Zur Wiederherstellung der Oberfläche ist, sofern der Endausbau noch nicht fertiggestellt wurde, in den Randbereichen die Verfüllung bis Oberkante mit Basaltschotter gefordert. In den Asphaltbereichen ist dann eine Asphalttragschicht (AC 32 TN) in der angetroffenen Stärke einzubauen.
  • Eine Abnahme der Aufbrüche und eine Überwachung der Straßen- und Tiefbauarbeiten erfolgt durch den Produktbereich Straßenbau oder einem von ihm beauftragten Ingenieurbüro. Zur Kontrolle der Nach-/Rückschnittbereiche werden Diagonalmessungen gemeinsam mit der Stadt vorgesehen.
Straßenbau
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Markus Schmitt
Projektleitung Straßenneubau und Brückenunterhaltung
Jasmin Beyer
Sachbearbeiterin, Unfallschäden, Vandalismus und Graffiti
Angela Bajorat
Sachbearbeitung Ampelanlagen, Straßenbeleuchtung, Parkleitsystem
Christian Hohn
Projektleitung Straßenneubau und Straßenunterhaltung
Stephanie Traband
Sachbearbeitung, Aufbruchsverfahren

Bodenschutz

Der Boden im Bereich des Baugebietes „Am Hühnerstein“ ist besonders wertvoller und fruchtbarer Boden, er sollte deshalb soweit wie möglich geschützt werden. Im Merkblatt zum Bodenschutz beim Bauen finden Sie zahlreiche Informationen zu Bedeutung und Maßnahmen des Bodenschutzes.

Bei der Erschließung des Grundstücks sind verschiedene Dinge zu beachten.

Anschlusshöhen zwischen Grundstück und öffentlicher Straße

In dem im Zuge der ersten Erschließungsmaßnahme herzustellenden Straßen-Zwischenausbau wird in den Straßen ein Fahrbereich aus Asphalt eingebaut. Die Randbereiche werden mittels ungebundener Tragschicht provisorisch hergestellt. Randeinfassungen und Pflasterflächen in den Gehwegen sowie die Bordsteine und Betonsteinrinnen zur Trennung von Gehweg- und Fahrbahnflächen werden einschließlich der endgültigen Oberflächen erst im Zuge des Endausbaus fertiggestellt.

Die endgültigen Straßen-/Bezugshöhen des Endausbaus sind jedoch bereits mit dem Abschluss der Herstellung des Zwischenausbaus vorhanden und in der Örtlichkeit zu erkennen.

Es ist dringend angeraten, zum Planungsbeginn, das heißt vor Antragstellung zum Baugesuch, die aktuelle Höhenplanung des Straßenendausbaus (siehe unten) abzufragen, insbesondere vor allem dann, wenn der Straßen-Zwischenausbau noch nicht erfolgt ist.

Zur Erschließung Ihres Grundstückes mit einem Gebäude müssen gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen ergriffen werden, die die ordnungsgemäße Entsorgung des Schmutz- und Regen-wassers gewährleisten. Im Einzelnen stimmen Sie alle Fragen bezüglich der abwassertechnischen Erschließung Ihres Grundstückes mit dem Fachbereich Tiefbau, Produktbereich Stadtentwässerung ab. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Kapitels. Es ist dringend angeraten, bereits vor Antragstellung der Baugenehmigung die Entwässerungsplanung zu erarbeiten. Im Rahmen des Antrags-/Baugenehmigungsverfahrens wird überprüft, ob für das Grundstück die Voraussetzungen einer gesicherten Erschließung vorliegen, und Schmutz- und Regenwasser ordnungsgemäß entsorgt werden können. Danach sollte zügig der Entwässerungsantrag eingereicht und somit die Genehmigung für den Anschluss an die städtische Kanalisation erlangt werden.

Im Merkblatt „Entwässerung im Baugebiet Am Hühnerstein“ finden Sie Informationen, die Sie bei der Antragstellung für die Entwässerung unterstützen.

Vorhandene Anschlussleitungen auf dem Grundstück

Die Anschlussleitungen für Schmutz- und Regenwasser werden im Zuge der Erschließung ca. 1 m auf das Grundstück verlegt und sind nach Herstellung des Zwischenausbaus auf dem Grundstück vorhanden.

Zur Unterscheidung der korrekten Entwässerungsart beim Anschluss auf der Baustelle sind folgende Merkmale zu beachten:

  1. Die Lage der Endpunkte der Anschlussleitungen ist mit Holzpflöcken sichtbar auf dem Grundstück markiert.
  2. Der Schmutzwasseranschluss liegt tiefer als der Regenwasseranschluss und ist mit einem braunen Steinzeugrohr ausgeführt.
  3. Der Regenwasseranschluss ist in einem blauen Kunststoffrohr ausgeführt.

Technische Abnahme der korrekten Anschlüsse und der Regenwasserrückhaltung

Aufgrund der umweltrechtlichen und genehmigungsrelevanten Vorgaben von Trennsystem und Regenwasserrückhaltung wird durch die Stadtentwässerung eine Überprüfung und technische Abnahme der Grundstücksentwässerung durchgeführt. Diese hat ausschließlich die beiden genannten Punkte zum Inhalt und stellt diesbezüglich sowohl für Bauherr/innen als auch für Abwasserbetreiber die notwendige Rechtssicherheit dar.

Dabei ist zu beachten, dass sich die technische Abnahme nicht auf die Überprüfung weiterer Teile und Inhalte der genehmigten Entwässerungsanlage bezieht. Für die sach- und fachgerechte Ausführung der Entwässerungsanlage entsprechend der Entwässerungsgenehmigung und den Vorgaben des technischen Regelwerkes ist allein der/die Architekt/in bzw. die bauausführende Firma verantwortlich.

Die technische Abnahme der Anschlüsse und der Regenwasserrückhaltung sollte rechtzeitig bei der Stadtentwässerung veranlasst werden, damit bei einem festgestellten Mangel ggf. von Seiten der Bauherrschaft ohne großen Aufwand reagiert werden kann.

Dichtheitsprüfung, Bestandsplan und Ausführungserklärung

Die Bescheinigung über die Dichtheit, ein Bestandsplan über die endgültige Lage der Kanäle und die Ausführungserklärung der bauausführenden Firma bzw. des/der Planer/in sind der Stadtentwässerung nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.

Nach den anerkannten Regeln der Technik muss ein neu erstellter Kanal mittels Wasser oder Luft auf Dichtheit gem. DIN 1986-30 / DIN EN 1610 geprüft werden. Diese Überprüfung ist von zugelassenen Sachkundigen durchzuführen und dient als Nachweis der fachgerechten Ausführung.

Entwässerung
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Die technischen Anforderungen, Gebühren und Anträge für den Trinkwasserhausanschluss können den Satzungen und Verordnungen der Stadtwerke Bad Homburg entnommen werden.

Nahwärme

Das Gebiet wird flächendeckend über ein zentrales Blockheizkraftwerk mit Wärme versorgt. Grundlage hierfür ist die Fernwärmesatzung für das Baugebiet „Am Hühnerstein“.

  • Das Konzept des Heizkraftwerkes basiert auf der Kombination von Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerk) mit energiesparenden Gas-Heizkesseln
  • Primärenergiefaktor = 0,31
  • Die technischen Anforderungen an die Fernwärme-Hausstation und –Hausanlage finden Sie unten
  • Für Informationen zu den anfallenden Gebühren wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke (Kontakt s.u.).

 

Stadtwerke Bad Homburg Team Energiedienstleistungen

Straßenraumgestaltung

Der Hauptteil des Wohngebiets wird zukünftig über eine Ringerschließung mit zwei Zufahrtsmöglichkeiten im Bereich der Vilbeler Straße an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden. Ein untergeordneter Teil wird über neue Stichwege an den Nieder-Erlenbacher Weg angeschlossen.

Die Straßenräume werden entsprechend ihrer Funktionalität und somit auch ihrer Verkehrsdichte gestaltet (Ortsdurchfahrt, Haupterschließung, Wohnstiche) und in Bezug auf die Bemessung ihrer Querschnitte und  Ausstattung differenziert (z.B. Baumstandorte, Oberflächengestaltung, Beleuchtung).

Der Nieder-Erlenbacher Weg wird im westlichen Teil durch einen neuen Gehweg und eine Parkreihe mit Bäumen verbreitert. Der östliche Teil wird als Mischverkehrsfläche ebenfalls mit einer Parkreihe und Bäumen gestaltet.

Der Ausbau der Verkehrsanlagen erfolgt in zwei Stufen. Nach Verlegung der Ver- und Entsorgungsmedien wird  zunächst eine Baustraße als Zwischenausbau mir einer ca. 4 m breiten, asphaltierten Fahrbahn sowie mit beidseitigem Schotterbankett hergestellt. Der Endausbau erfolgt, wenn der Großteil der Wohnhäuser im Gebiet fertiggestellt ist. Sämtliche Verkehrsanlagen werden mit modernen Gestaltungselementen und nachhaltigen Materialien hergestellt.

Entwässerungskonzept

Die Entwässerung des im Wohngebiet anfallenden Schmutz- und Regenwassers erfolgt über ein Trennsystem. Das Schmutzwasser wird direkt zur nordöstlich des Gebiets gelegenen Kläranlage geführt, ohne dabei das örtlich vorhandene Kanalnetz zu belasten. Das auf den Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird durch Zisternenanlagen auf den Grundstücken und einen Stauraumkanal gedrosselt in den Erlenbach geleitet.

Um eine weitere Entlastung des Erlenbachs im Falle von Starkregenereignissen zu erreichen, wird das auf die öffentlichen Verkehrsanlagen niedergehende Regenwasser zunächst über Rinnen zu den offenen Mulden in den öffentlichen Grünflächen geführt. Von dort wird es zweitverzögert und gedrosselt über den Stauraumkanal in den Erlenbach geleitet.

Nahwärme und Trinkwasser

Die Wärmeversorgung der Privathaushalte im Wohngebiet erfolgt über eine Heizzentrale im Westteil des Gebiets (Standort südlich des Quartiersplatzes). Von dort entwickelt sich ein Ringleitungssystem in das gesamte Wohngebiet. Mit den hierdurch bestehenden Redundanzen wird eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet. Gleiches gilt auch für das Trinkwasserringleitungssystem.

Freiflächenplanung

Das Wohngebiet wird durch verschiedene Grünflächen gegliedert, die fußläufige Querungen ermöglichen und zugleich differenzierte Aufenthaltsqualitäten bieten. Im Osten wird das Gebiet durch eine naturnah gestaltete Fläche gefasst.

Die zentrale große Grünfläche wird über einen kleinen Quartiersplatz an die Vilbeler Straße angebunden und durch zwei flankierende Wege gerahmt. In der Mitte befinden sich gestaltete Elemente der Wasserrückhaltung, zahlreiche Sitzmöglichkeiten sowie Spielflächen für Kinder unterschiedlichen Alters.

Im Bereich der Zufahrten in das Gebiet befinden sich weitere kleinere Grünflächen, die neben Sitzmöglichkeiten auch Sportgeräte erhalten sollen.

Die Vergabe ist abgeschlossen.

Kontakt
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