Ferienreisen von Bad Homburger Kindern und Jugendlichen können - unabhängig von städtisch organisierten Reiseangeboten - finanziell bezuschusst werden.
Kinder- und Jugendreisen
Unterstützungsfähig sind alle Reiseangebote, die vom Veranstalter als ausgewiesene Kinder- und Jugendreisen mit Betreuung angeboten werden. Das betrifft alle Reisen, die von einem anerkannten Jugendhilfeträger, einer anerkannten Jugendgruppe oder von einem speziellen Jugendreiseveranstalter angeboten werden. Beispiele zu entsprechenden Reiseveranstaltern finden Sie unter "weitere Informationen".
Reisen zu Verwandten und anderen Privatpersonen sowie Reisen in Begleitung der Erziehungsberechtigten oder anderen privaten Personen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Wir beraten gerne bei der Auswahl einer geeigneten Reise für Kinder oder Jugendliche. Die Buchung und organisatorische Abwicklung übernehmen die Familien selbst.
Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach dem Familieneinkommen, der Anzahl der Kinder, die an einer Ferienfreizeit teilnehmen und den durchschnittlichen Reisekosten. Familien mit bis zu einem mittlerem Einkommen können eine Bezuschussung erhalten. Gefördert wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, maßgeblich ist die Reihenfolge der Antragseingänge. Ein Antrag muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei uns gestellt werden. Wir informieren und beraten Sie gerne über das Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Familienreisen
Auch mit der Familie einen gemeinsamen, entspannten Urlaub zu verbringen unterstützen wir in vielen Fällen. Vor allem junge Familien mit mehreren Kindern, Familien mit nur einem Elternteil oder Familien mit einem behinderten Partner oder Kind fällt es häufig schwer, gemeinsam Ferien mit der ganzen Familie zu realisieren. Unter diesen Gesichtspunkten unterstützt die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe durch Beihilfen zum Urlaub bereits seit vielen Jahren in Bad Homburg wohnende Familien.
Weitere Informationen unter anderem zu Antragfristen, Häufigkeit und Urlaubsdauer entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien und Informationen. Zur nahtlosen Klärung aller Details wäre eine persönliche Vorsprache, nach vorheriger Terminvereinbarung, von Vorteil.
Die Antragstellungen sind online möglich, jedoch sind wir für Fragen auch persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per Mail einen Termin mit der entsprechenden Sachbearbeitung.