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Gewerbegebiet "Massenheimer Weg"

 

Gewerbegebiet für kleine und mittlere Unternehmen

In Ober-Eschbach zwischen dem Massenheimer Weg und der Peterhofer Straße soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Im Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen am Massenheimer Weg werden neue Flächen für gewerbliche Nutzungen und für sportliche Zwecke planungsrechtlich gesichert.

Schrägluftansicht von Osten

Im Mai 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 113 „Gewerbegebiet Massenheimer Weg“ gefasst. Vorrangig soll eine Ausweisung der neuen Gewerbeflächen die Ansiedlung von kleinen und mittelständischen Gewerbe- und Handwerksbetrieben ermöglichen und dadurch die Unternehmensbindung an den Standort Bad Homburg v. d. Höhe verstärken.

Im Bebauungsplan sollen daher durch die Begrenzung der zulässigen Nutzungen konkurrierende Nutzungen ausgeschlossen und dadurch eine Überhöhung der Bodenpreise möglichst vermieden werden.

Die im Gebiet verlaufende Regionalparkroute bildet in Zukunft die östliche Grenze des neuen Gewerbegebiets und wird somit in die Planung integriert. Östlich der Regionalparkroute in Richtung Ostring soll der Grünstreifen mit Flächen für Landwirtschaft, Abstandsgrün und naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen erhalten bleiben.

Der Bereich nördlich des bestehenden Gewerbegebiets ist für eine Erweiterung des Sportgeländes vorgesehen. Dort sollen in Ergänzung des Sportzentrums Süd Flächen für zwei neue Sportfelder ausgewiesen werden, die über die neue Straße im neuen Gewerbegebiet erschlossen werden.

Aktuelles

Für das Gebiet wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 113 „Gewerbegebiet Massenheimer Weg“ durchgeführt. Parallel dazu wird zur Bodenneuordnung und Schaffung bebaubarer Grundstücke ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Im Zeitraum vom 18.01.2021 bis zum 19.02.2021 ist die Öffentliche Auslegung nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB des Bebauungsplan-Vorentwurfes durchgeführt worden. Aktuell erfolgt die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes zur Vorbereitung der Auslegung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB. Parallel dazu ist zur Bodenneuordnung und Schaffung bebaubarer Grundstücke ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) am 31.10.2022 eingeleitet worden.

Aufgrund des Umfangs der durchzuführenden Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung und Baulandumlegung können zum aktuellen Zeitpunkt leider noch keine zuverlässigen Angaben zum zeitlichen Ablauf des gesamten Entwicklungsprozesses gemacht werden.

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