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Gewerbegebiet "Massenheimer Weg"

 

Gewerbegebiet für kleine und mittlere Unternehmen

In Ober-Eschbach zwischen dem Massenheimer Weg und der Peterhofer Straße soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Im Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen am Massenheimer Weg werden neue Flächen für gewerbliche Nutzungen und für sportliche Zwecke planungsrechtlich gesichert.

Schrägluftansicht von Osten

Im Mai 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 113 „Gewerbegebiet Massenheimer Weg“ gefasst. Vorrangig soll eine Ausweisung der neuen Gewerbeflächen die Ansiedlung von kleinen und mittelständischen Gewerbe- und Handwerksbetrieben ermöglichen und dadurch die Unternehmensbindung an den Standort Bad Homburg v. d. Höhe verstärken.

Im Bebauungsplan sollen daher durch die Begrenzung der zulässigen Nutzungen konkurrierende Nutzungen ausgeschlossen und dadurch eine Überhöhung der Bodenpreise möglichst vermieden werden.

Die im Gebiet verlaufende ehemalige Regionalparkroute bildet in Zukunft die östliche Grenze des neuen Gewerbegebiets und wird somit in die Planung integriert. Östlich der ehemaligen Regionalparkroute in Richtung Ostring soll der Grünstreifen mit Flächen für Landwirtschaft, Abstandsgrün und naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen erhalten bleiben.

Der Bereich nördlich des bestehenden Gewerbegebiets ist für eine Erweiterung des Sportgeländes vorgesehen. Dort sollen in Ergänzung des Sportzentrums Süd Flächen für zwei neue Sportfelder ausgewiesen werden, die über die neue Straße im neuen Gewerbegebiet erschlossen werden.

Aktuelles

Für das Gebiet wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 113 „Gewerbegebiet Massenheimer Weg“ durchgeführt. Parallel dazu wird zur Bodenneuordnung und Schaffung bebaubarer Grundstücke ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Parallel dazu laufen derzeit die Vorbereitungen zur Erschließungsplanung des Gewerbegebiets, um im letzten Schritt die gebildeten Grundstücke im Gewerbegebiet bebauen zu können.
Aufgrund des Umfangs der durchzuführenden Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung und Baulandumlegung sowie der Erschließungsplanung können zum aktuellen Zeitpunkt leider keine zuverlässigen Angaben zum zeitlichen Ablauf des gesamten Entwicklungsprozesses gemacht werden.

Der Projektfortschritt zum Gewerbegebiet Massenheimer Weg wird stetig aktualisiert.

Bebauungsplan

Im Zeitraum vom 18.01.2021 bis zum 19.02.2021 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB durch eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Vorentwurfes durchgeführt worden. Das parallel verlaufende Umlegungsverfahren ist am 31.10.2022 eingeleitet worden.

Die Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplans mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (gem. §§ 3 (2) BauGB) wurde in der Zeit vom 19.03.2026 bis zum 21.04.2026 durchgeführt.

Gleichzeitig wurden gem. § 4 (2) BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und zu der Begründung eingeholt.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist konnten Stellungnahmen abgegeben werden.

Im nächsten Verfahrensschritt werden die öffentlichen und privaten Belange aus den eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander und untereinander abgewogen. Insofern sich aus der Abwägung keine Änderungen und damit eine Überarbeitung des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht ergeben, kann der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 113 durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Mit der daran anschließenden Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.

Umlegungsverfahren

Im Umlegungsverfahren wird derzeit ein erster Teilumlegungsplan erstellt, der den größten Teil der Grundstücke im Verfahrensgebiet gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans neu ordnet. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans kann der erste Teilumlegungsplan vom Magistrat beschlossen werden. Üblicherweise kann ca. 2 Monate nach diesem Beschluss die Unanfechtbarkeit, d.h. die Rechtskraft des Umlegungsplans der 1. Teilumlegung bekannt gemacht werden.

Erschließungsplanung

Gegenwärtig läuft das europaweite Ausschreibungsverfahren für die Planungsleistungen der Erschließungsplanung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Nach Vertragsunterzeichnung fachlich geeigneter Büros wird mit der Planung der Gewerbestraße und der weiteren technischen Infrastruktur begonnen. Ziel ist es, nach Abschluss der Planungsleistungen eine Baustraße herzustellen, um die Erschließung der künftigen Baugrundstücke zu ermöglichen.

Leitlinie Grundstücksvergabe

Die Stadt Bad Homburg wird voraussichtlich die Vermarktung von städtischen Gewerbegrundstücken anstreben. Die künftige Grundstücksvergabe an Gewerbetreibende soll nach Kriterien erfolgen, die das Interesse der Stadt Bad Homburg an der Ansiedelung widerspiegeln. Die zur Verfügung stehenden Flächen sollen ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig bewirtschaftet werden. Hierzu wird im weiteren Planungsprozess eine Leitlinie zur Vergabe von städtischen Grundstücken erstellt. Potenziell interessierte Gewerbetreibende können sich zukünftig auf ein Gewerbegrundstück bewerben. Die Leitlinie wird nach entsprechender Beschlussfassung durch die städtischen Gremien je nach Planungsfortschritt der Erschließungsplanung zu gegebener Zeit auf der Homepage der Stadt Bad Homburg veröffentlicht.

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