Bebauungsplan
Im Zeitraum vom 18.01.2021 bis zum 19.02.2021 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB durch eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Vorentwurfes durchgeführt worden. Das parallel verlaufende Umlegungsverfahren ist am 31.10.2022 eingeleitet worden.
Die Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplans mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (gem. §§ 3 (2) BauGB) wurde in der Zeit vom 19.03.2026 bis zum 21.04.2026 durchgeführt.
Gleichzeitig wurden gem. § 4 (2) BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und zu der Begründung eingeholt.
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist konnten Stellungnahmen abgegeben werden.
Im nächsten Verfahrensschritt werden die öffentlichen und privaten Belange aus den eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander und untereinander abgewogen. Insofern sich aus der Abwägung keine Änderungen und damit eine Überarbeitung des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht ergeben, kann der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 113 durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Mit der daran anschließenden Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.