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Bad Homburger Baumschutzsatzung

Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Bad Homburger Baumschutzsatzung.

Welche Bäume sind geschützt?

Die Baumschutzsatzung schützt alle Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang und alle Laubbäume ab 90 cm Stammumfang, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Ausgenommen hiervon sind: Obstbäume mit Ausnahme von Walnüssen und Esskastanien und Baumbestände in Gärtnereien, Baumschulen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen und Waldflächen, Naturdenkmale und Bäume in Park- und Gartenanlagen.

Sie möchten einen geschützten Baum fällen?

Sollen geschützte Bäume gefällt werden, so ist vorab ein Baumfällantrag bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe zu stellen. Der Baumfällantrag ist mit Hilfe des Antragsvordrucks zweifach mit einem Lageplan, auf dem der/die Bäume verzeichnet sind, einzureichen. Wie wird geprüft? Im Zuge der Antragsprüfung erfolgt im Regelfall eine Luftbildanalyse und eine Ortsbesichtigung. Anschließend wird über den Baumfällantrag entschieden und dem Antragsteller ein schriftlicher Bescheid zugesandt.

Was kostet der Bescheid?

Die Erteilung der Bescheide ist gebührenpflichtig. Der Genehmigungsbescheid kostet 35,00 € für einen Baum, für jeden weiteren Baum 10,00 € mehr. Der Ablehnungsbescheid kostet drei Viertel des für einen Genehmigungsbescheid fälligen Betrags.

Was geschieht, wenn ein geschützter Baum ungenehmigt gefällt wird?

Bei Zuwiderhandeln gegen die Baumschutzsatzung, also ungenehmigter Fällung geschützter Bäume, kann ein Bußgeld festgesetzt werden. Müssen Schnittmaßnahmen auch beantragt werden? Reduktionsschnitte an geschützten Bäumen (Stutzungen, Kappungen und ähnliches) sind gleichermaßen wie Baumfällungen genehmigungspflichtig, weil diese Maßnahmen von der Wirkung her für den betroffenen Baum einer Fällung gleichkommen.

Muss Ersatz gepflanzt werden?

Bei Erteilung einer Baumfällgenehmigung ist in angemessener Weise Ersatz zu schaffen. Grundsätzlich gilt, dass für einen gefällten Baum ein neuer Baum zu pflanzen ist. Es ist sinnvoll, wenn bereits mit dem Baumfällantrag ein Ersatzvorschlag unterbreitet wird.

Bäume und Bauvorhaben:

Baumfällantrage, die im Zusammenhang mit Bauvorhaben stehen, sollten bei der Abgabe des Bauantrags mit eingereicht werden.

Kontaktieren Sie uns gerne
Torsten Pelzner
Leitung Umwelt- und Naturschutz (UNB)
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Stadtverwaltung
61343 Bad Homburg v.d.Höhe