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Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in Bad Homburg v. d. Höhe am 18.04.2027

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Hinweise sowie Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert, damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben.

Der Termin zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wurde auf Sonntag, den 18. April 2027 festgelegt. 

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen am Sonntag, dem 2. Mai 2027 eine Stichwahl statt. 

Gemäß § 13 KWG sind die Wahlvorschläge spätestens am 69. Tag (8. Februar 2027) vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter einzureichen. Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die das Unterschriftenprivileg, § 45 Abs. 3 Satz 3 KWG, nicht in Anspruch nehmen können, müssen bei der Direktwahl die Unterstützungsunter-schriften von zweimal so viel Wahlberechtigten beibringen, wie Sitze in der Gemeindevertretung vorhanden sind (in Bad Homburg v. d. Höhe bedeutet das, dass mindestens 98 gültige Unterstützungsunterschriften einzureichen sind).

Das Formblatt für die Unterstützungsunterschriften (DW 7) ist beim Wahlleiter der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe anzufordern.

 

Die zur Einreichung von Wahlvorschlägen benötigten Formulare für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sind hier zu finden:

Wahlamt
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Wahlamt
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Ihre Ansprechpersonen
Birgit Brill
Stadtbüro und Wahlen
Roswitha Hoflender
Stadtbüro und Wahlen
Dirk Hübner
Fachbereichsleiter Bürgerservice
Leiter Stadtbüro und Wahlen
Wahlleiter