Beratung von Fachkräften bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Mit der Einführung des §8a SGB VIII hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kinderwohlgefährdung auf die Träger der freien Jugendhilfe
ausgeweitet. Einrichtungen und deren Mitarbeiter werden aufgefordert die Signale für eine Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen.
Bei der Gefährdungseinschätzung ist eine InsoFa „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (auch IseF genannt) hinzuzuziehen.
Die Fachstelle Kinderschutz führt anonyme Beratungsgespräche durch. Sie unterstützt bei der Einschätzung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung, ermutigt das Gespräch mit den Eltern zu suchen und Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Hilfen durch die Eltern auszuschöpfen.
Die Beratung ist für pädagogische Fachkräfte, Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Lehrkräfte kostenfrei.
Rufen Sie an unter Tel.: 06172/100 5333 und vereinbaren Sie einen Termin. Sollte Ihr Anruf nicht entgegen genommen werden, erhalten Sie zeitnah einen Rückruf.
Bei akuter Kindeswohlgefährdung ist direkt der Allgemeine Soziale Dienst (Tel. 06172-5070) oder die örtliche Polizei (Tel. 06172-1200) einzuschalten.