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© Nina Gerlach, Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

Neue Regeln für die Gestaltung von der Louisenstraße

Gemeinsam die Innenstadt gestalten – Ihre Mitwirkung zählt!

Unsere Innenstädte ändern sich. Die Menschen erwarten andere Dinge von Geschäften und Restaurants. Das Citymanagement der Stadt Bad Homburg arbeitet an neuen Regeln. Diese Regeln sind für die Fußgängerzone Louisenstraße.

Die Regeln sagen, wie man Werbung, Waren und Möbel in der Fußgängerzone aufstellen darf. Dazu gehören Stühle und Tische vor einem Geschäft. Auch wie viele Warentische erlaubt sind. Oder welche Sonnenschirme man benutzen darf. Die Regeln der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sind alt. Sie sind über 20 Jahre alt. Die Verwaltung sagt, die Regeln sind nicht mehr gut. Deshalb sollen sie neu gemacht werden.

Haben Sie ein Geschäft oder ein Restaurant in der Fußgängerzone Louisenstraße?

Dann laden wir Sie ein. Machen Sie mit bei dem Prozess. Wir wollen, dass Sie mitmachen. Sie kennen die Louisenstraße gut. Ihre Erfahrungen sind wichtig.

Ihre Erfahrungen, Ideen und Anregungen helfen. Sie machen die Innenstadt lebendig und schön.

Hinweis: Nur die Gestaltungsrichtlinien werden überarbeitet. Die Sondernutzungssatzung bleibt gleich. Sie finden die Sondernutzungssatzung unter diesem Link: Sondernutzungssatzung (ab März 2023 gültige Fassung)

Jetzt mitmachen – so geht es:

Nutzen Sie das Formular unten. Sie können Ihre Änderungsvorschläge direkt einreichen.
Wir sammeln alle Rückmeldungen. Fachleute bewerten die Rückmeldungen. Wir prüfen, ob wir die Rückmeldungen umsetzen können.

👉 Der nächste Termin vor Ort ist am 5. August 2025: 
 Wenn Sie mehr Interesse haben, können Sie sich für den Arbeitskreis anmelden. Wir arbeiten zusammen an den Vorschlägen. Wir sprechen direkt mit der Stadtverwaltung und wichtigen Gruppen. Ziel ist es, gute Lösungen zu finden. 

 Bitte beachten Sie:  Die Anmeldung ist fest. Sie müssen teilnehmen. Wenn sich mehr Menschen anmelden als Plätze da sind, entscheidet das Los.
 
Ihre Hilfe ist wichtig – für eine Innenstadt mit Zukunft.

Betreiben Sie ein Ladenlokal
Sind Sie in der Gastronomie tätig?
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