Gebühren für Taxen und Mietwagen
Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
Genehmigung für das erste Fahrzeug (Neu- u. Wiedererteilung) 200,00 €
jedes weitere gleichzeitig angemeldetes Fahrzeug (Leinenkarte) 50,00 €
Genehmigung einer Erweiterung oder einer wesentlichen Änderung 200,00 €
Verlegung des Betriebssitzes (wesentliche Änderung)
neues Fahrzeug hinzu (kapazitätsmäßige Vergrößerung, kein Wagentausch)
Übertragung von Rechten und Pflichten 200,00 € bei Verkauf des Unternehmens Gebühr des Verkäufers
Genehmigung einer Übertragung der Betriebsführung auf einen anderen 200,00 € Änderung der Geschäftsführung oder Person mit fachl. Eignung
Berichtigung der Urkunde 50,00 €
Ausstellung der Leinenkarte 50,00 €
Wagentausch/Ersatzfahrzeug 25,00 €
Neuausstellung bei Verlust einer Urkunde 50,00 €
zahlbar per EC-Karte vor Ort
Voraussetzungen
Der Betriebssitz muss in Bad Homburg sein.
Die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit müssen gegeben sein.
Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit muss gewährleistet sein.
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers oder des Geschäftsführers Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Steueramt des Wohnsitzes, Berufsgenossenschaft und von der Krankenkasse Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister von Antragsteller und ggf. vom Geschäftsführer
Authentifizierung
Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)