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Soziales und Wohnen

Jugendgruppenzuschuss - Antrag

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe fördert die Arbeit der Jugendgruppen durch finanzielle Zuschüsse mit
Jahrespauschalen pro Gruppe und pro pro Bad Homburger Mitglied sowie durch Tagespauschalen pro Bad Homburger Teilnehmende für Fahrten und Seminare.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen
  • Gefördert werden in Bad Homburg v. d. Höhe ansässige und gemäß § 75 SGB VIII anerkannte Jugendgruppen die eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII (Vereinbarung über Tätigkeitsausschluss) abgeschlossen haben. Gefördert werden Mitglieder / Teilnehmende die ihren 1.
  • Wohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen
Jugendgruppenzuschuss
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Marina Gröschl
Stellvertretende Fachdienstleitung
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