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Services vor Ort

Reisepass - Beantragung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen ReisepassDen Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Personalausweises einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.

Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unseren Online-Terminkalender.

Die notwenigen biometrischen Passbilder können Sie bei uns vorort ab 100cm Körpergröße machen lassen.

Statusabfrage Reisepass
Kosten & Zahlungsweise

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 37,50,
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 70,00,
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 102,00

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.

Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.

  • bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro.
  • bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 Euro.
  • bei Beantragung eines Expresspasses zuzüglich 32,00 Euro.
  • bei Beantragung eines 48-Seiten-Passes zuzüglich 22,00 Euro.
  • bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 Euro.

Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.

Voraussetzungen

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
  • ggf. Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,sofern Sie in einem Haushalt zusammen wohnen, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

  • bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde.
  • bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. weiterer Reisepass)
  • bei Jugendlichen unter 18 Jahren: die Einverständniserklärung beider Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern (zwecks Unterschriftenvergleich).
  • Kinder, für die ein Reisepass beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
  • Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Zuständige Stellen
Stadtbüro
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Weitere Informationen

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
 

  • Ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht , ab dem 6. Lebensjahr darf eine Unterschrift geleistet werden.
  • Für Kinder ab 6 Jahren ist bei Beantragung des Reisepasses die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig.
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