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Auto, Verkehr, Sicherheit und Ordnung

Angriffe durch Hunde

Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern oder der Polizei notwendig.

Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

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Zuständige Stellen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: ordnungsbehoerde@bad-homburg.de

Oder unter 06172/100-3211

Rathaus Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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