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Soziales und Wohnen

Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein (außerhalb von Bad Homburg v. d. Höhe)
Ein Wohnberechtigungsschein erlaubt Ihnen, eine bestimmte Mietwohnung zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein stellt sicher, dass die Wohnung nur an Menschen geht, für die sie mit Steuergeld unterstützt wurde. Wenn Sie die Wohnung beziehen, dürfen Sie dort wohnen, egal wie sich Ihre persönliche und wirtschaftliche Lage verändert. Wenn Ihr Einkommen viel besser wird, müssen Sie vielleicht eine zusätzliche Gebühr zahlen. Diese Gebühr nimmt den ungerechtfertigten Vorteil weg.
Der Wohnberechtigungsschein sagt, wie groß die Wohnung sein darf. Er berücksichtigt besondere Bedürfnisse, zum Beispiel von Menschen mit Behinderung. Der Schein ist ein Jahr lang in Hessen gültig.


Wohnungsvermittlung (in Bad Homburg v. d. Höhe)
Der Fachdienst Wohnen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hilft Ihnen, eine geförderte Wohnung zu finden. Sie müssen dafür bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Sie müssen mit der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe verbunden sein. Ihre jetzige Wohnung muss schlecht sein. Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, kommen Sie auf unsere Liste. Wir suchen dann eine Wohnung für Sie.
Viele Menschen suchen in Bad Homburg v. d. Höhe eine gute und bezahlbare Wohnung. Deshalb ist unsere Liste lang. Es kann viele Jahre dauern, bis Sie eine geförderte Wohnung bekommen.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist kostenlos.

Voraussetzungen

  • Allgemein:
    Ein Haushalt bekommt einen Wohnberechtigungsschein, wenn das Einkommen von dem Haushalt wenig ist. Die Grenze von dem Einkommen hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt ab.
  • Vermittlung in Bad Homburg v. d. Höhe: Ihr Haushalt muss wenig Einkommen haben. Ihr Haushalt muss mit der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe verbunden sein. Ihre Wohnung muss schlecht sein. Wenn das alles stimmt, können wir Sie auf unsere Liste setzen. Dann können wir Ihnen eine Wohnung geben.

 

  • Wenn Sie eine Wohnung suchen, müssen Sie ein Formular ausfüllen. Sie müssen das Formular unterschreiben. Sie müssen uns diese Papiere geben: - Einkommensnachweise von den letzten Monaten von allen Personen im Haushalt oder - aktueller Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt - Erlaubnis zum Aufenthalt, wenn Sie nicht aus der EU kommen - vielleicht noch andere Papiere. Diese Papiere stehen im Merkblatt (zum Herunterladen).
  • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
    § 5 Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG)
    § 17 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Zuständige Stellen

Wohberechtigungsschein

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Weitere Informationen

    • Sie sind älter als 60 Jahre. Sie haben eine Verbindung zur Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. Sie dürfen eine Wohnung mit öffentlicher Förderung bekommen. Dann können Sie sich für die Seniorenwohnanlage in Dornholzhausen bewerben.

     

    • Sie bekommen Informationen und Beratung am Telefon. Die Sprechzeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Sie können auch persönlich kommen. Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren.
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