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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Meldebescheinigung (einfach)

Sie wohnen in Bad Homburg v. d. Höhe. Sie brauchen einen Nachweis. Das Stadtbüro gibt Ihnen eine Meldebescheinigung. Sie müssen einen Antrag stellen.

Die einfache Meldebescheinigung hat bestimmte Daten. Diese Daten stehen im Bundesmeldegesetz.

  • Ihr Familienname
  • Ihr Doktorgrad
  • Ihre Vornamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Adresse der Hauptwohnung
  • Ihre Adresse der Nebenwohnung (wenn Sie eine haben)

Die Meldebescheinigung ist etwas anderes als die Meldebestätigung. Sie bekommen die Meldebestätigung im Stadtbüro. Sie bekommen sie, wenn Sie sich an- oder ummelden.

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Kosten & Zahlungsweise

·   Ein bisschen Geld.

·   Kein Geld für Menschen mit wenig Geld.

Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Kreditkarte zahlen.

  • PayPal
  • Giropay direct
  • Visa
  • Mastercard

Voraussetzungen

·    Du brauchst einen Ausweis. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein.

·    Du brauchst einen Nachweis von der Behörde. Das ist für eine kostenlose Meldebescheinigung. Der Nachweis ist für Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG.

·    Du kannst Bescheinigungen für andere Personen bekommen. Du brauchst eine Vollmacht und einen Ausweis von der Person. Eine Kopie vom Ausweis reicht.

Weitere Informationen

Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung über unseren Online-Service

·    Sie müssen jetzt in Bad Homburg v. d. Höhe wohnen. Das kann Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz sein.

·    Sie müssen älter als 18 Jahre sein.

·    Sie können nach der Online-Beantragung und der Zahlung nichts mehr ändern. Sie bekommen kein Geld zurück.

·    Die Meldebescheinigung wird am nächsten Werktag gemacht. Der Postdienstleister bringt sie in wenigen Tagen zu Ihnen.

·    Sie wohnen nicht mehr in Bad Homburg v. d. Höhe. Sie können ins Stadtbüro gehen. Sie können auch eine andere Person schicken.

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