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Services vor Ort

Zweitwohnung / Nebenwohnung - Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unseren Online-Terminkalender.

Kosten & Zahlungsweise
Zuständige Stellen
Stadtbüro
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.