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Soziales und Wohnen

Wohngeld - Antrag für Bewohner*innen von Heimen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Der Miet- bzw. Lastenzuschuss wird erstmals ab 1. des Monats der Antragstellung gewährt.

Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen
  • Für Bad Homburger Bürgerinnen und Bürger ist die Wohngeldbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe zuständig. Für Bürgerinnen und Bürger, die im Hochtaunuskreis wohnen, ist der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises - Fachbereich 50.60 BAföG, Wohngeld und Unterhalt - zuständig.
  • Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag auf Wohngeld sowie das Beiblatt für die zur Berechnung notwendigen Unterlagen und Nachweise sind hier bereitgestellt.

 

  • Wohngeldgesetz (WoGG)
    Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen
Wohngeld
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Susanne Schiffner
Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname A - B
Saskia Giallongo
Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname C - F
Lisa-Marie Steidler
Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname G - K
Tanja Höger-Stotz
Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname L - R
Elfete Zeneli
Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname S - Z
Anya Chamnongvongse
Fachberatung Wohngeld und "Homburger Modell"
Weitere Informationen
  • Informationen und Beratung erhalten Sie zu den telefonischen Sprechzeiten (Mo, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr). Persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich.