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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Urkunde - Sterbeurkunde

Wenn Urkunden - welche nicht die Erstbeurkundung sind - benötigt werden können diese online beantragt werden.

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
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Kosten & Zahlungsweise
  • 12,00 € pro Urkunde
  • 6,00 € für jede weitere Urkunde der selben Art
Voraussetzungen
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Register muss in Bad Homburg v. d. Höhe geführt werden
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen
Standesat
Hausanschrift
Schulberg 1
61348 Bad Homburg
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