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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Urkunde - Geburtsurkunde

Wenn Urkunden - welche nicht die Erstbeurkundung sind - benötigt werden können diese online beantragt werden.

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

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Kosten & Zahlungsweise
  • 12,00 € pro Urkunde
  • 6,00 € für jede weitere Urkunde der selben Art
Voraussetzungen
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Register muss in Bad Homburg v. d. Höhe geführt werden
Zuständige Stellen
Standesat
Hausanschrift
Schulberg 1
61348 Bad Homburg
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