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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Untersuchungsberechtigungsschein

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen
  • Vorzulegen sind: Ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten: Untersuchungsberechtigungsschein Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten Erhebungsbogen Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

 

  • §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
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