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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Übermittlungssperre – Antrag

Ohne Angabe von Gründen kann jede antragstellende Person der Übermittlung der Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und ähnlichen Organisationen widersprechen.

Dasselbe gilt auch für die Übermittlung der Meldedaten aus Anlass eines Alters- und Ehejubiläums an Mandatsträger/-innen, Presse oder Rundfunk.

Die Weitergabe der Meldedaten an Adressbuchverlage sowie die Übermittlung an die Religionsgesellschaft der glaubensverschiedenen Eheleute sind ebenfalls unzulässig. Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich die persönlichen Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Auch dieser Datenübermittlung kann widersprochen werden.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen
  • Wohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
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