Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
Soziales und Wohnen

Sorgeregister - Erteilung einer Auskunft über Alleinsorge

Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

zum Online-Service
Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen
  • Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis der antragstellenden Person
  • § 58a SGB VIII
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stellen
Sorgeregister
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Karin Grohmann
Beistandschaft Buchstabe L-Z (nach Familienname des Kindes)
zum Online-Service