Für wiederkehrende Forderungen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe besteht die Möglichkeit, diese mit einer schriftlichen Ermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) von Ihnen zum Fälligkeitstermin abbuchen zu lassen.
Für Sie entfallen durch die SEPA-Lastschrift:
- das eigene Überwachen von Zahlungsterminen,
- das Ändern eines Dauerauftrags,
- gegebenenfalls die Kosten für den Dauerauftrag,
- die Folgen bei verspäteter Zahlung (vorausgesetzt, Ihr Konto ist gedeckt).
Für den Einzug der Gewerbesteuer ist das Formular auszudrucken und unterschrieben an die Finanzbuchhaltung Bad Homburg zu senden.
Die Lastschriften werden zum 01. oder 15. eines jeden Monats zu oder nach den jeweiligen Fälligkeitsterminen
eingezogen. Die genauen Einzugsbeträge und Fälligkeiten finden Sie in Ihren Bescheiden, Rechnungen,
Verträgen usw.. Fällt der 01. oder 15. des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verschiebt sich
der Einzug auf den nächsten Werktag.
Nach Bearbeitung Ihres Lastschriftmandats erhalten Sie von der Finanzbuchhaltung Bad Homburg v. d. Höhe eine Bestätigung über die erfassten Daten.