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Arbeit, Steuern und Finanzen

Pfandleih – Erlaubnis

Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Pfandleiher:
Der Pfandleiher gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebes.

Pfandvermittler:
Der Pfandvermittler vermittelt Pfandgeschäfte, indem er auf ihm übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.

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Kosten & Zahlungsweise

Es werden Gebühren – je nach Einzelfall – bis zu 1.530,- € erhoben. Im Falle der Ablehnung fällt die hälftige Gebühr an.

Voraussetzungen

Zuständige Behörde:
• Für juristische Personen: die für den Betriebssitz zuständige Behörde
• Für natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer): die für den Wohnsitz zuständige Behörde

Zwingende Voraussetzungen gemäß § 34 b Abs. 4 GewO:
• (Persönliche) Zuverlässigkeit
• Geordnete Vermögensverhältnisse

Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.

Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.
Die Erlaubnis wird versagt, wenn:
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

 

Vorzulegende Unterlagen:

  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Genossenschaftsregister (falls eingetragen)

 

 

bei einer GmbH& Co. KG für die GmbH und die KG:

  • Nachweis der notwendigen Mittel oder Sicherheiten
  • Nachweis der Versicherung nach § 8 PfandlV
  • Anzeige der Räume, die der Pfandleiher zur Ausübung des Gewerbes nutzt, durch Vorlage der Grundrisse bei Beginn des Gewerbes zusätzlich für jede vertretungsberechtigte Person
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorderseite und Rückseite)
  • Führungszeugnis Belegart „0“ (zur Vorlage bei der Behörde, Anschrift s.u.)

zusätzlich für die Gesellschaft (z.B. GmbH) und auch für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführung):

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (des Wohnortes der Antragstellerin / des Antragstellers bzw. des Betriebssitzes der Gesellschaft)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (§§ 882 b ZPO; www.vollstreckungsportal.de)
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
Rechtsgrundlagen

§ 34 b Gewerbeordnung (GewO)

Weitere Informationen

Der Gewerbetreibende ist gemäß § 2 PfandlV verpflichtet, jeden Wechsel der Räume (z.B. die Benutzung eines anderen statt des bisherigen Raumes oder die Hinzunahme weiterer Räume) unverzüglich anzuzeigen.

Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen:
• Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
• Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
• Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
• Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.

Die Erlaubnis wird versagt, wenn:
• Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
• Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

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