Sofern Sie ein Gewerbe betreiben wollen, können Sie das als natürliche (Einzelunternehmer) oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Anzeigepflichtig sind:
Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) deren gesetzliche Vertreter
Für die Bearbeitung der Gewerbemeldeverfahrens 28,- €
Für den gesiegelte Gewerbeauszug (Nachweis für den Gewerbetreibenden) 8,- €
Voraussetzungen
Bei einer Hauptniederlassung muss der Betriebssitz in Bad Homburg ansässig sein
Bei einer Zweigstelle oder unselbstständigen Zweigstelle muss der Nachweis des Sitzes der Hauptniederlassung erbracht werden
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
bei Nicht-EU-Bürgern wird zusätzlich der Nationalpass und der Aufenthaltstitel benötigt
Für bestimmte Gewerbe (z. Bsp. Handel mit Fahrzeugen, Unterhaltungselektronik, Computer oder Schmuck und Perlen) wird nach § 38 GewO ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug benötigt.
Authentifizierung
Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen
§ 11, 14, 15 Gewerbeordnung sowie die Gewerbeanzeigeverordnung
Zuständige Stellen
Gerwerbean- ab- und ummeldungen
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus