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Politik, Wahlen und Ehrenamt

Ehrenbrief (Anregung zur Verleihung)

Der Ehrenbrief ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten, der für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft im Jahre 1973 vom damaligen Ministerpräsident Albert Osswald gestiftet wurde. Über die Verleihung eines Ehrenbriefes entscheiden seit 1998 die Landrätin oder der Landrat, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, in deren bzw. dessen Zuständigkeitsbereich der bzw. die Auszuzeichnende ihren bzw. seinen Wohnsitz hat.

Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.
Jährlich werden in Hessen zwischen 1000 und 1500 Ehrenbriefe verliehen. Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen (siehe Hinweise) oder in vergleichbarer Weise voraus. Die bzw. der Vorgeschlagene muss der Auszeichnung würdig sein. Da es sich um eine staatliche Ehrung handelt, besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung.

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Kosten & Zahlungsweise

Die Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen (siehe Hinweise) oder in vergleichbarer Weise voraus. Die bzw. der Vorgeschlagene muss der Auszeichnung würdig sein. Da es sich um eine staatliche Ehrung handelt, besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung.

Unterlagen:

In der Anregung an den Oberbürgermeister sollten zur vorgeschlagenen Person mindestens die folgenden Angaben enthalten sein: Vorname und Familienname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Darstellung von Art und Umfang ehrenamtlichen Tätigkeit gegebenenfalls Referenzpersonen, Vereine oder Organisationen, die zum Engagement des Vorgeschlagenen Stellung nehmen können

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen
Ehrungen (Ehrenbrief und Bundesverdienstorden)
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Weitere Informationen

Bei dem Ehrenbrief des Landes Hessen handelt es sich um eine Auszeichnung, die, sofern die im Erlass genannten Voraussetzungen vorliegen, verliehen werden kann (nicht muss!). Es besteht, wie bei allen Auszeichnungen, kein „Rechtsanspruch“ auf eine Auszeichnung.

Für eine Auszeichnung kommen die nachfolgenden ehrenamtlichen Funktionen in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen in Betracht:
Vereinsvorsitzende, stellvertretende Vereinsvorsitzende, Kassen- und Schatzwarte, Geschäftsführungen im geschäftsführenden Vorstand, Schriftführungen. Daneben können Stadtverordnete, Gemeindevertreter*innen, Ortsbeiratsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete und Stadträt*innen in gemeindlichen Gremien sowie Schiedsmänner und ehrenamtliche Richter*innen die Auszeichnung erhalten, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch anderes ehrenamtliches Engagement mit dem Landesehrenbrief ausgezeichnet werden.

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