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Politik, Wahlen und Ehrenamt

Bundesverdienstorden - Anregung

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen (zum Beispiel auch für Verdienste im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich).

Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden. Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen (Ordensanregungen).

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen:
Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Als weitere Ausführungen folgen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes.

Die Aushändigung der vom Bundespräsidenten verliehenen Verdienstorden übernehmen in den meisten Fällen die Ministerpräsidenten der Länder, Landes- oder Bundesminister, Regierungspräsidenten oder Ober-/Bürgermeister. Der Bundespräsident überreicht den Verdienstorden in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.

Seit der Stiftung durch Bundespräsident Theodor Heuss 1951 wurde der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland 261.614 Mal verliehen (Stand: 31.12.2021).

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Kosten & Zahlungsweise

Die Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

Die zu ehrende Person muss ihren Wohnsitz in der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe haben.
Sie muss sich besondere Verdienste um das Allgemeinwohl der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an jemand anderen anregen. Diese Anregung sollte folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten: Vorname und Familienname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl, gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen

1. Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
2. Erlass über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
3. Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
4. Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Stellen
Ehrungen (Ehrenbrief und Bundesverdienstorden)
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Weitere Informationen

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden in der Regel nicht posthum verliehen werden.

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