Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend einen Arzt/eine Ärztin zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nicht vertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben. Als Angehöriger haben sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart. Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzt sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und Adoptivkinder. Nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung erfolgt die Vergabe von Beerdigungs- und Trauerfeierterminen und die Vergabe von Grabstätten.
Nutzungsgebühr - Erwerb, bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte Gebühr für die Bestattung /Aushub Gebühr für besondere Leistungen / Nebenleistungen bei Bestattungen und Trauerfeiern
Voraussetzungen
Es gibt Bestattungsbezirke für die Ortsteilfriedhöfe nach Straßenzugehörigkeit. Um auf einen Ortsteilfriedhof bestattet zu werden, wird die Adresse überprüft. Der Waldfriedhof dient der Bestattung von Verstorbenen aus dem gesamten Stadtgebiet. Einwohner, oder frühere Einwohner von Bad Homburg haben ein Recht auf eine Bestattung. Ist bereits ein Nutzungsrecht vorhanden und besteht die Möglichkeit einer weiteren Bestattung.
Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalls/Sterbeurkunde , Leichenschauschein, gegebenfalls ein Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts, wenn die Nutzungsberechtigte Person verstorben ist, gegebenfalls eine Beisetzungsgenehmigung, bei einer Urnenbeisetzung eine Bescheinigung über die zweite Leichenschau und Einäscherungsnachweis als Anlagen sofern bereits vorhanden
Rechtsgrundlagen
Informationen sowie Gebühren finden Sie in der aktuellen Fassung der Friedhofsgebührensatzung sowie in der Friedhofssatzung
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann in Zusammenarbeit mit Ihrer Pietät stattfinden. Die notwendigen Unterlagen werde, sofern sie Ihnen nicht bereits vorliegen, durch die Pietät bei den entsprechenden Stellen beantragt. Termine zur Trauerfeier und Bestattung müssen mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden. Die Grabauswahl einer neuen Grabstätte erfolgt nach Terminabsprache mit den Kollegen.