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Vaterschaft anerkennen, Beurkundung

Ein Mann kann sagen, dass er der Vater von einem Kind ist. Die Mutter muss zustimmen. Das kann man im Standesamt, beim Jugendamt oder bei Notaren aufschreiben. Ein Mann kann Vater sein, wenn kein anderer Mann Vater von dem Kind ist. Die Anerkennung und die Zustimmung der Mutter werden öffentlich beurkundet.

Ein Mann kann schon vor der Geburt von dem Kind Vater sein.

Nach deutschem Recht ist die Frau die Mutter, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung von der Mutter ist nicht nötig. Wenn eine Anerkennung von der Mutter oder eine Zustimmung von einem gesetzlichen Vertreter nötig ist, muss das auch im Standesamt, beim Jugendamt oder bei Notaren aufgeschrieben werden.

Wenn das Recht von dem Heimatland von der Mutter oder dem Vater eine Anerkennung von der Mutter verlangt, kann das auch öffentlich aufgeschrieben werden. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Anerkennung von dem Vater.

Unterlagen

Gültige Ausweise: Personalausweis oder Reisepass, Mutterpass

Die Anerkennung von dem Vater und die Zustimmung sind kostenlos. Vielleicht 30 Euro für die Versicherung von einem Dolmetscher.

Hinweise

Beim Jugendamt kann man die Beurkundung nur mit einem Termin machen. Bitte planen Sie eine Wartezeit von 12 bis 16 Wochen ein.

 

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein Angebot vom Jugendamt. Es kostet nichts.

Eine Beistandschaft kann helfen. Sie kann die Vaterschaft feststellen. Sie kann den Kindesunterhalt einfordern.

Ein Elternteil kann die Beistandschaft beantragen. Der Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. Bei gemeinsamem Sorgerecht kann der Elternteil die Beistandschaft beantragen, bei dem das Kind lebt. Eine werdende Mutter kann die Beistandschaft beantragen. Ein Vertreter kann die Beistandschaft beantragen, wenn die Mutter nicht geschäftsfähig ist. Das Kind ist noch nicht geboren.

Bearbeitungszeit

Das Jugendamt wird sofort Beistand vom Kind. Das passiert, wenn der Antrag eingeht. Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller das schriftlich verlangt. Sie endet auch mit der Volljährigkeit.

Kinder- und Jugendförderung
    Unsere Anschrift
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    Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

    Pietro Licata
    Beistandschaft Buchstabe A-K (nach Familienname des Kindes)
    Karin Grohmann
    Beistandschaft Buchstabe L-Z (nach Familienname des Kindes)
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    Das Standesamt ist telefonisch zu erreichen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 06172 1003333.

    Jederzeit haben Sie die Möglichkeit das Standesamt per E-Mail standesamtbad-homburgde um Rückruf zu bitten.

    Bitte geben Sie dazu Ihre Rufnummer, Ihren Namen und kurz Ihr Anliegen bekannt. Das Standesamt wird Sie schnellstmöglich kontaktieren.

    Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Standesamt nur unter vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung steht.