Archivische Überlieferungsbildung – Woher kommen die Archivbestände?
Seit vielen Jahren bewahren Menschen Dokumente im Archiv auf. Diese Dokumente sind wichtig für die Rechte und Gewohnheiten der Stadt. Im 19. Jahrhundert wurden auch Dokumente für die Forschung zur Stadtgeschichte wichtig.
Seit den 1980er Jahren gibt es Gesetze zur Archivierung von Unterlagen. Diese Gesetze gelten für den Bund und die Länder. Kommunale Archive in Hessen haben eine Satzung. Diese Satzung regelt die Aufgaben und die Benutzung. Ein Archiv ist für die Unterlagen seines Trägers zuständig. Diesen Bereich nennt man Archivsprengel. Das Stadtarchiv ist das Archiv für die Unterlagen der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe.
Alle Unterlagen, die dort entstehen, müssen dem Stadtarchiv angeboten werden. Das steht in der Satzung und im Archivgesetz. Die Unterlagen werden angeboten, wenn sie nicht mehr für die Verwaltung gebraucht werden. Sie dürfen keine Aufbewahrungsfristen mehr haben. Das Stadtarchiv nimmt die Unterlagen, die es wichtig findet. Danach dürfen die anderen Unterlagen vernichtet werden.
Die Archivar*innen achten auf die Rechte der Bürger*innen. Sie beachten auch die Interessen von Verwaltung, Wissenschaft, Heimat- und Familienforschung und Privatpersonen.