Sie können den Weiterleistungsantrag auf Mietzuschuss auch online stellen. Klicken Sie hierzu auf den Button "zum Online-Service".
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Der Miet- bzw. Lastenzuschuss wird erstmals ab 1. des Monats der Antragstellung gewährt.