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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Verpflichtungserklärung

Hinweis: um den Online-Service "Verpflichtungserklärung" nutzen zu können, müssen Sie wohnhaft in Bad Homburg v. d. Höhe sein.

 

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

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Kosten & Zahlungsweise
  • Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29 €, mit Postzustellung entstehen zusätzliche Kosten

Voraussetzungen

1. Wohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Für Personen mit Wohnsitz in einer anderen Stadt oder Gemeinde im Hochtaunuskreis ist die Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises im Landratsamt zuständig.
2. Eigene Einkünfte (Erwerbseinkommen) ohne Sozialleistungsbezug, mit denen der eigene Lebensunterhalt und der der einzuladenden Person bestritten werden kann.
3. Pass oder anderweitiges Identitätsdokument
4. Mietvertrag bzw. Nachweis von Wohnungseigentum (Grundbuchauszug)
5. Aktuelle Verdienstbescheinigungen sowie ggf. weitere Dokumente.

Als Alternative zum Online-Service bieten wir Ihnen hier das PDF-Formular als Download an.

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
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Mitarbeiter/innen

Claire Zikas
Sachbearbeiterin
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