Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes - Antrag
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Wenn Sie als Bürger/Bürgerin oder als Geschäftsinhaber/Firma eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, stellt dies eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung dar.
Beispielhafte Sondernutzungen sind:
- Container
- Gerüste
- mobile Toiletten
- Lagerungen von Baumaterial
- Kran, Hubsteiger
- Informationsstände
- Warenauslegen vor Geschäften
- Werbeständer/Kundenstopper vor Geschäften
- Außengastonomie (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
Sollte die Prüfung des Antrages positiv ausfallen, wird eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Diese wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf erteilt und ist mit Auflagen versehen.
Die Sondernutzungsgebühren werden nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Zusätzlich werden für die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis Verwaltungsgebühren in Höhe von € 51,- bis € 386,- gemäß der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben.
zahlbar per Rechnung/Kostenbescheid
Voraussetzungen
bitte fügen sie dem Antrag eine Lageskizze bei. Sofern Sie ein Ladengeschäft oder einen Gastronomiebetrieb betreiben, benötigen wir eine Kopie der Gewerbeanmeldung.
Authentifizierung
Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen
§ 16 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
§ 17 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW)