Angehörige von Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen grundsätzlich der Kirchensteuerpflicht nach dem Hessischen Kirchensteuergesetz, wenn sie in Hessen ihren Hauptwohnsitz haben.
Die hessische Landesfinanzverwaltung nimmt derzeit die Kirchensteuerverwaltung für folgende Kirchen und Religionsgemeinschaften wahr:
· Evangelische Landeskirchen
· Römisch-katholische Diözesen
· Alt-Katholische Kirche in Hessen
· Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main
· Kultussteuerberechtigte Jüdische Gemeinden im Landesverband Hessen
· Freireligiöse Gemeinde Offenbach am Main
· Freireligiöse Gemeinde Mainz
Sie sind bislang Mitglied einer der oben genannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und wollen aus dieser austreten?
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben, können Sie den Austritt bei uns im Stadtbüro vornehmen.