Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe zahlt an die Sportvereine zur sportlichen Förderung der Jugend für jedes Vereinsmitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jährlich einen Beitrag in Höhe von € 20,-. Grundlage für die Berechnung sind die den zuständigen fachbverbänden jährlich vorzulegenden Bestandserhebungen. Der Stichtag für die Berechnung des Alters der Jugendlichen und für Ihre vereinszugehörigkeit ist jeweils der 1. Januar des laufenden Jahres. Vereinsvertreter können auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik Rathaus / Formulare / Jugendzuschus-Antrag den enstprechenden Vordruck ausfüllen und direkt an das Sportbüro weiterleiten. Nach Prüfung des Antrags meldet sich die zuständige Abteilung schriftlich beim Anttagsteller*in.
Der Sportverein muss seinen Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben.
Die Gemeinnützigkeit** muss anerkannt sein.
Der Verein muss dem Landessportbund Hessen, bzw. einem seiner Fachverbände oder einer Anschlussorganisation angehören.
Vorlage der Bestandserhebung des Landessportbundes, aus der die Anzahl und das Alter der Jugendlichen zum Stichtag 1. Januar des laufenden
Jahres hervorgeht.
Der Verein muss alle 2 Jahre seine Gemeinnützigkeit nachweisen