Grabpflege und Grabgestaltung
Die Nutzungsberechtigten sind verantwortlich. Sie müssen die Grabstätte drei Monate nach der Beisetzung gestalten. Die Grabstätte muss gärtnerisch gestaltet sein. Mindestens die Hälfte der Grabstätte muss wasserdurchlässig sein. Es gibt keine besonderen Vorgaben für die Gestaltung. Die Grabstätte muss in einem guten Zustand sein. Das gilt für die gesamte Laufzeit des Nutzungsrechtes. Die Grabstätte muss gepflegt werden. Das Grabmal muss sicher stehen. Die Behörde überprüft die Standsicherheit. Die Nutzungsberechtigten müssen die Standsicherheit wiederherstellen, wenn nötig.
Die Friedhofssatzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beschreibt die Gestaltung der Grabbepflanzung und des Grabmales. Ein Steinmetzbetrieb muss das Grabmal aufstellen. Die Friedhofsverwaltung muss das vorher genehmigen. Die Genehmigung kostet nichts. Sie bekommen einen Antrag für die Genehmigung des Grabmals. Den Antrag bekommen Sie von uns oder dem Steinmetzbetrieb. Eine Einfassung, Grabplatten und ein Grabstein brauchen eine Genehmigung. Sie müssen den Grabmalentwurf einreichen. Der Entwurf muss einen Grundriss und eine Seitenansicht haben. Der Maßstab ist 1:10. Sie müssen das Material und die Bearbeitung angeben. Sie müssen den Entwurf zweimal einreichen.