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Die Corona-Hotspot-Regeln | © ©blvdone - stock.adobe.com
Aktuelles – 11.01.2022

Die Corona-Hotspot-Regeln

Auch in Bad Homburg gelten jetzt die Corona-Hotspot-Regeln
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#badhomburg

Bad Homburg. Im gesamten Hochtaunuskreis gelten seit Dienstag, 11. Januar 2022, die Corona-Hotspot-Regeln. Diese sehen für Bad Homburg unter anderem vor, dass auf der Louisenstraße zwischen Haingasse und Ferdinandstraße (inklusive Markt-, Waisenhaus- und Kurhausvorplatz) von Montag bis Samstag jeweils von 8 bis 20 Uhr Maskenpflicht gilt. Zudem wurde für den Rathausplatz, den Bahnhofsplatz und den Busbahnhof ein Alkoholverbot ausgesprochen.

 

Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Bad Homburg. So gilt bei Veranstaltungen in der Englischen Kirche, im Stadtarchiv (Lesesaal, Ausstellungen und Veranstaltungen) und in der StadtBibliothek Bad Homburg sowie in der Zweigstelle im Oberhof künftig die 2G-plus-Regel. Das bedeutet, dass nur Personen Einlass erhalten, die geimpft oder genesen sind und zudem einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. Geboosterte brauchen keinen aktuellen Test vorweisen.

 

Bei dem Test kann es sich um einen Antigentest eines offiziellen Testzentrums handeln, der nicht älter sein darf als 24 Stunden, oder um einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Selbsttests sind nicht gültig. Es muss zudem ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Bei Schülerinnen und Schülern gilt (außerhalb der Schulferien) weiterhin das Testheft der Schule als Nachweis.  Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind oder noch nicht eingeschult wurden, benötigen keinen Negativnachweis.

 

In der StadtBibliothek ist das Tragen einer medizinischen Maske weiterhin für die gesamte Aufenthaltsdauer in allen Teilen der StadtBibliothek Pflicht. Personen, die nur Medien abgeben wollen, ohne die Bibliothek zu betreten, können dies derzeit ganztätig über die Rückgabeklappe am Haupteingang tun.