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Gewerbeabfall

Die neue Verordnung für Gewerbeabfall gibt es seit dem 01.08.2017. Sie regelt, wie man mit Müll aus Betrieben und bestimmten Bauabfällen umgeht.
Das Ziel ist, dass weniger Müll verbrannt wird. Es gibt viel Müll aus Betrieben. Die Recyclingquote ist jetzt wenig. Sie soll mehr werden. Sie soll mindestens 30 Prozent sein.

Was ist neu?

 

Getrenntes Sammeln

Man muss Abfälle direkt dort trennen, wo sie entstehen. So kann man mehr Abfälle wiederverwerten.

Aufschreiben
Man muss aufschreiben, wie viel Abfall getrennt gesammelt wurde. Man muss auch aufschreiben, wie viel Abfall nicht getrennt gesammelt werden konnte. Das passiert, wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Diese Abfälle kommen in eine Anlage zur Vorbehandlung oder Aufbereitung.

Gewerbeabfälle nicht auf dem Wertstoffhof

Bitte beachten Sie: Der Wertstoffhof nimmt keine Gewerbeabfälle an. Es gibt keine Waage. Deshalb kann man nichts dokumentieren.

Gewerbetreibende sollen einen Privatentsorger kontaktieren. Suchen Sie im Internet nach „private Entsorger Rhein-Main“. Dort finden Sie mögliche Anlaufstellen.