Das Gericht bestimmt einen Vormund für ein Kind. Das passiert, wenn die Eltern sich nicht um das Kind kümmern können oder wollen. Dann verlieren die Eltern oft das Sorgerecht.
Ein Vormund wird auch bestimmt, wenn beide Eltern sterben. Oder wenn ein Elternteil das Sorgerecht hat und dieser stirbt.
Ein Vormund wird auch bestimmt, wenn man nicht weiß, wer die Eltern des Kindes sind.
Eine Person, ein Verein oder das Jugendamt kann Vormund werden.
Das Jugendamt wird automatisch Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Das gilt nicht, wenn der Vater volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt feststeht und die Eltern das gemeinsame Sorgerecht erklärt haben. Diese Vormundschaft endet, wenn die Mutter volljährig wird. Es gibt noch weitere Regeln, wann die Vormundschaft nicht oder doch eintritt. Informationen dazu gibt es beim Jugendamt.
Statt einer Vormundschaft kann es auch eine Pflegschaft geben. Eine Pflegschaft regelt nur einige Bereiche der Vormundschaft, zum Beispiel wo das Kind lebt und die Gesundheitsfürsorge.
Aufgaben des Vormunds:
Der Vormund vertritt das Kind in rechtlichen Angelegenheiten. Er stellt Anträge bei Behörden. Er führt Klagen. Er gibt Einwilligungen für Operationen. Er verwaltet das Vermögen des Kindes. Der Vormund entscheidet, wo das Kind lebt. Er entscheidet, welche Schule das Kind besucht.