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Kultur, Tourismus, Veranstaltungen und Freizeit

Veranstaltung im Freien - Anmeldung

Für die Anmeldung einer Veranstaltung im Freien ist das „Veranstaltungsbüro“ im Bereich 32.1 Sicherheit und Ordnung als zentrale Koordinierungsstelle für eventuell erforderliche Genehmigungsverfahren von öffentlichen Veranstaltungen zuständig.

Nach erfolgter Antragstellung wird der eingereichte Antrag zur Abstimmung an alle zu beteiligenden Fachbereiche der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe weitergeleitet. Sofern die Fachbereiche Abstimmungsbedarf haben, werden diese unmittelbar auf die im Antrag benannte Ansprechperson zukommen, um offene Fragestellungen zu klären.

Die Anträge müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt sein.

Bei Großveranstaltungen, an denen voraussichtlich mehr als 500 Besucher*innen teilnehmen, wird um frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten.

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Kosten & Zahlungsweise

Bitte beachten Sie, dass durch Ihre Anmeldung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum zusätzliche Kosten - neben den Gebühren aus zu ergehenden Bescheiden – auf Sie zukommen können, wie beispielsweise Verlegung des Wochenmarktes (alle zusätzlich entstehenden Kosten) oder Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung (Sperrvorrichtungen). Diese Kosten hat der Veranstaltende grundsätzlich in voller Höhe zu tragen.

Voraussetzungen

Wichtiger Hinweis:
Das Sicherheitskonzept ist mit Datum sowie Unterschrift des Veranstalters beim Produktbereich 32.1 – Sicherheit und Ordnung - einzureichen.

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 

veranstaltung@bad-homburg.de

 

Rathaus Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Weitere Informationen

Der Umfang des erforderlichen Sicherheitskonzeptes richtet sich nach Art und Größe der Veranstaltung sowie des zu erwartenden Gefahrenpotenzials der Veranstaltung. Bei kleineren und im Rahmen des Gefahrenpotenzials ungefährlichen Veranstaltung kann möglicherweise ein kleines Sicherheitskonzept ausreichend sein, wobei sich hier nicht die folgenden Punkte ändern würden, sondern nur der Umfang in der Planung und Ausführlichkeit der Angaben.

Angaben für ein Sicherheitskonzept
1. Name, Ort und Zeitraum der Veranstaltung
a) Telefonische Erreichbarkeit „vor“ und während der „gesamten“ Veranstaltung

2. Kurze Beschreibung der Veranstaltung
3. Art der Veranstaltung und Information zur Örtlichkeit
a) Art der Veranstaltung (z.B. Konzert, Kerb, Tanzfest, Flohmarkt, Sportevent, …)
b) Größe der genutzten Veranstaltungsfläche
c) Aufbauten (Art + Größe)

4. Maximale und geschätzte Besucherzahl
a) Erwartete Besucheranzahl gesamt sowie Besucheranzahl pro Tag
b) Prominente Besucher mit Zeitraum des Besuches
c) Informationen zur erwarteten Besuchergruppe (Zielgruppe, Alter, Erkenntnisse von früheren Veranstaltungen, Gewaltbereitschaft, etc.)

5. Programmablauf der Veranstaltung mit Zeitplan / Zeiteinteilung
a) Information zu den Programmpunkten der Veranstaltung (z.B. was, wo und wie ist der Programmpunkt geplant)

6. Informationen über eigene Sicherheitsmaßnahmen seitens des Veranstalters
a) Eigene Sicherheitskräfte
b) Einsatzplan der Sicherheitskräfte
c) Leitung der Sicherheitskräfte mit Name und ständiger Erreichbarkeit
d) Unterstützung im Bereich „Sanitätsdienst und Feuerbekämpfung“

7. Externe Sicherheitskräfte
a) Angabe über die Anzahl des Personals, incl. Namensliste
b) Ausbildungsstand des eingesetzten Personals; Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) vorhanden?
c) Einsatzplan der Sicherheitskräfte mit Name und ständiger Erreichbarkeit
d) Verantwortliche*n Ansprechpartner*in des Sicherheitsdienstes mit Namen, Vornamen, Erreichbarkeit vor und während der Veranstaltung
e) Inhalt der Sicherheitsunterweisung



8. Gefährdungsanalyse
(was kann passieren, mit welcher Wahrscheinlichkeit, mit welchen Auswirkungen)

a) medizinischer Notfall
b) Überfüllung
c) körperliche Auseinandersetzungen
d) Brand auf dem Veranstaltungsgelände, z. B. Bühne oder Stand
e) Unwetter
f) Stromausfall
g) Blockierung von Verkehrs- oder Rettungswegen
h) Bombendrohung
i) besondere Risiken aufgrund der Art der Veranstaltung / des Veranstaltungsorts

9. Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters aufgrund der Gefährdungsanalyse
Welche Maßnahmen werden gegen die einzelnen unter Ziffer 8 beschriebenen Gefahren präventiv und reaktiv getroffen?

10. Rettungskräfte
a) Angabe über die Anzahl des Personals
b) Ausbildungsstand des eingesetzten Personals
c) Einsatzplan von Personal und Material
d) Sanitätskonzept / medizinisches Gefahrenabwehrkonzept
e) Verantwortliche*n Ansprechpartner*in des Rettungsdienstes mit Namen, Vornamen, Erreichbarkeit vor und während der Veranstaltung
f) Versorgungspunkte

11. Sperrzonen, Flucht- und Rettungswege, Pufferzonen, Übergabepunkte
a) Schriftliche Darstellung der Planung
b) Wo und wie werden Sperren geplant
c) Personal an Sperrzonen (Ist Personal geplant und Höhe des Personaleinsatzes
d) Flucht- und Rettungswege, Pufferzonen, Übergabepunkte und Funktion vor Ort
e) Darstellung in Luftbildern / Plänen
f) Verantwortliche*n Ansprechpartner*in des Rettungsdienstes mit Namen, Vornamen, Erreichbarkeit vor und während der Veranstaltung

12. Einsatz – und Übersichtsunterlagen
a) Lageplan mit Standnummern sowie Darstellung der wesentlichen sicherheitsrelevanten Maßnahmen
b) Kommunikationsliste
c) Standbetreiberliste
d) Verkehrskonzept
e) sonstige sicherheitsrelevante Unterlagen

 

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