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Stadt weist Ladezonen in der Innenstadt aus
Aktuelles – 25.01.2022

Stadt weist Ladezonen in der Innenstadt aus

Drei neue Anlieferungszonen sollen den Verkehrsfluss beschleunigen.
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#badhomburg

Bad Homburg. Der Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hat der Einrichtung (Beschilderung und Markierung) von drei neuen Anlieferungszonen in der Innenstadt zugestimmt. Die Bewohnerparkregelung wird in diesen Zonen ausgesetzt.

 

Das Problem ist bekannt: Immer wieder verstopfen Kleintransporter, mit denen Pakete ausgeliefert werden, die Straßen. Aus den Ortsbeiräten Innenstadt und Gonzenheim wurde daher wiederholt der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, in der Innenstadt Be- und Entladezonen einzurichten. „Diesem Wunsch kommen wir jetzt nach“, erklärt Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak. Anlass sind die Planungen zur Umgestaltung des Schulbergs und der oberen Louisenstraße. Jedynak: „Um kurzfristig die Situation bei Liefervorgänge zu erleichtern, schlägt die Straßenverkehrsbehörde vor, drei neue Lieferzonen einzurichten.“  Und zwar an folgenden Orten: Haingasse Ecke Louisenstraße, Elisabethenstraße Ecke Audenstraße sowie auf der unteren Louisenstraße auf Höhe der Hausnummer 130a.

 

Für die Ladezonen gilt künftig ein eingeschränktes Halteverbot, zudem werden die Bereiche mit dem Zusatzzeichen „Ladezone“ (inklusive einer Bodenmarkierung/Piktogramm) beschildert. Das eingeschränkte Halteverbot erlaubt das kurzfristige Halten für alle Verkehrsteilnehmer zum zum Be- und Entladen. Der Ladevorgang muss ohne Verzögerung durchgeführt werden. Nach 19 Uhr können die Ladezonen wieder als „normale“ Parkflächen genutzt werden.

 

Für die neuen Ladezonen ist eine Beobachtungsphase von einem Jahr vorgesehen. „In diesem Zeitraum werden wir eruieren, ob die Ladezonen gut angenommen werden und zielführend sind“, so der Bürgermeister weiter.

 

Aktuell gibt es bereits Ladezonen im Seitenstreifen des oberen Schwedenpfades, in der Ludwigstraße Ecke Louisenstraße und in der Kaiser-Friedrich-Promenade auf Höhe des Steigenberger Hotels. Auch auf diese Zonen wird mittels Beschilderung und Bodenmarkierungen hingewiesen.

 

Die Vorlage geht noch durch die Gremien.