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Schulkindbetreuung

 

Für Schulkinder gibt es eine Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit - in betreuten Grundschulen, in Betreuungszentren und in Kinderhorten.

In der Regel ist der Hochtaunuskreis Träger der Betreuungszentren und für die Schülerbetreuung an den Bad Homburger Grundschulen zuständig. Für die Kinderhorte sind entweder die Stadtverwaltung oder freie Träger zuständig.