Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
Magistrat erlässt Sondernutzungsgebühren
Aktuelles – 11.03.2021

Magistrat erlässt Sondernutzungsgebühren

Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtschaftung für 2021 erlassen.
Folgen Sie uns auf
#badhomburg

Bad Homburg. Der Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hat auf Initiative des Citymanagements weitere Maßnahmen zur Unterstützung des Einzelhandels und der Gastronomie während der Corona-Pandemie beschlossen.

„Die Bewältigung der Corona-Pandemie stellt eine besondere Herausforderung dar. Nicht nur für den stationären Handel, sondern auch für die gastronomischen Betriebe hat sich die Lage infolge der Beschlüsse im Zusammenhang mit der Pandemie-Bekämpfung dramatisch zugespitzt“, erklärt Oberbürgermeister Alexander Hetjes.

Der Magistrat hat daher für die Gastronomie beschlossen, dass für die Außenbewirtschaftung bis zum Jahresende 2021 keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Für die Verlängerung der bislang bis Ende Oktober gültigen Sondernutzungserlaubnis ist kein gesonderter Antrag erforderlich, zudem fallen für die automatische Verlängerung keine zusätzlichen Gebühren an.
Auch die Möglichkeit einer räumlichen Erweiterung von Außenbewirtschaftungsflächen über die gültige Gestaltungsrichtlinie hinaus wurde bis Ende 2021 unter Beachtung einiger Auflagen verlängert. Gleiches gilt für das Aufstellen von Windschutzvorrichtungen und Heizstrahlern. Die Stadt empfiehlt, dort wo es möglich ist, elektrische Heizstrahler zu verwenden.
Für den Einzelhandel werden für das Jahr 2021 keine Sondernutzungsgebühren für Werbeständer, Warenauslagen oder Hinweistafeln auf die Seitenstraßen erhoben. Hiervon ausgenommen sind Handelsgeschäfte, die während der Corona-Pandemie öffnen durften.

„Mit den Sonderregelungen setzt die Stadt ein wichtiges Zeichen und verschafft den Betrieben finanzielle Erleichterung, aber auch eine gewisse Planungssicherheit für die kommende Zeit der Wiedereröffnung“, so Citymanagerin Tatjana Baric.

Die Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Einzelhandel hätten sich 2021 im Normalfall auf rund 64.056 Euro belaufen.