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Lärmaktionsplan: Bürgerinnen und Bürger können Straßenlärm-Hotspots angeben
Aktuelles – 03.01.2023

Lärmaktionsplan: Bürgerinnen und Bürger können Straßenlärm-Hotspots angeben

Onlinebeteiligung der Regierungspräsidien läuft noch bis 22. Januar 2022.
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Das Regierungspräsidium Darmstadt untersucht im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung im Straßenverkehr und bietet dazu eine Onlinebeteiligung an. Bürgerinnen und Bürger haben noch bis Sonntag, 22. Januar 2023, die Möglichkeit, die Lärmsituation in ihrer Kommune zu schildern und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen einzureichen. Das Beteiligungsformat ist zu finden unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite.

 

Aktuell befindet sich Hessen in der vierten Runde der Lärmaktionsplanung, die jeweils im Fünfjahresrhythmus aktualisiert wird. Die Analysen werden auf Grundlage der Lärmkarten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sind zu finden unter https://laerm.hessen.de/.

 

Zudem können die Teilnehmenden auch auf ruhige Gebiete hinweisen. Das sind Gebiete, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll.

 

Alle eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und individuell abgewägt. Maßnahmenvorschläge werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und mit den hierfür zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Alle Prüfaufträge und alle Ergebnisse finden sich im Lärmaktionsplan wieder.

 

„Ihre Expertise im Verkehrsalltag ist gefragt“, ruft Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak die Bad Homburger Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme auf. Vor kurzem hat die Stadt Bad Homburg im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine Tempo 30-Zone in der Höhestraße eingerichtet.