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Jetzt bewerben für das Schöffen- und Jugendschöffenamt
Aktuelles – 20.02.2023

Jetzt bewerben für das Schöffen- und Jugendschöffenamt

Bewerbungen bis 31. März 2023 möglich.
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Alle fünf Jahre suchen die Amtsgerichte Ehrenamtliche, die als Schöffinnen und Schöffen oder als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen tätig sein möchten. Bei der Auswahl ist die Stadt Bad Homburg behilflich, indem sie Vorschläge macht. Da die Amtszeit der amtierenden Schöffen und Jugendschöffen Ende des Jahres abläuft, werden jetzt interessierte Personen für die neue Vorschlagsliste der Stadt gesucht. Wer Interesse hat, kann sich bis zum 31. März 2023 bewerben.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zu Beginn ihrer Amtszeit am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft haben und in Bad Homburg wohnen.

 

Nähere Informationen sind im Internet unter www.schoeffenwahl.de oder www.bad-homburg.de  bereitgestellt. Interessierte für das Schöffen- und Jugendschöffenamt 2024 bis 2028 bewerben sich bis zum 31. März 2023 beim Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Rathausplatz 1, 61343 Bad Homburg v. d. Höhe. Formulare für beide Bewerbungen können von den genannten Internetseiten heruntergeladen werden oder werden auf Wunsch gerne zugesandt.

 

Ansprechpartnerin im Rathaus für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ist Marina Gröschl vom Produktbereich Kinder- und Jugendförderung, Telefon 06172/100-5014. Auskünfte für die Schöffinnen und Schöffen erteilen Anja Suarez und Frauke Rögler vom Produktbereich Recht und Versicherungen, Telefon 06172/100-3012 oder -3011.

 

Insgesamt muss die Stadt etwa 20 Personen als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie etwa 60 Personen als Schöffinnen und Schöffen vorschlagen. Über die Listen entscheiden dann zunächst der Jugendhilfeausschuss bzw. die Stadtverordnetenversammlung. Wer von den vorgeschlagenen Personen dann tatsächlich in eine der Funktionen berufen wird, darauf hat die Stadt nach Abgabe der Vorschlagslisten keinen Einfluss mehr: Die Wahl nehmen die bei den Amtsgerichten gebildeten Schöffenwahlausschüsse vor.